Vorladung sichern, Rolle klären und keine spontane Einlassung abgeben
Eine Vorladung sollte nach Absender, eigener Verfahrensrolle, Aktenzeichen, Tatvorwurf und Termin geordnet werden. Für Beschuldigte hält § 136 StPO fest, dass es freisteht, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und bereits vor einer Vernehmung einen Verteidiger zu befragen. Welche Reaktion im konkreten Fall sinnvoll ist, entscheidet ein unabhängiger Strafverteidiger nach Prüfung.
Sichern Sie das vollständige Schreiben und notieren Sie den Zugang. Geben Sie gegenüber Ermittlungsbehörden, möglichen Geschädigten oder weiteren Beteiligten keine spontane Sachverhaltsschilderung ab, bevor die individuelle Verteidigungslage geprüft wurde.
Diese Angaben und Unterlagen bereithalten
Übermitteln Sie zunächst nur das, was für Fachgebiet, Region, Dringlichkeit und Konfliktprüfung erforderlich ist. Der unabhängige Partner legt nach Mandatsannahme fest, welche weiteren Unterlagen sicher benötigt werden.
- Vorladung vollständig einschließlich Umschlag
- Absender, Dienststelle, Aktenzeichen und Termin
- Genannte Verfahrensrolle und Tatvorwurf
- Bereits erfolgte Kontakte oder Aussagen
- Mögliche Durchsuchungs-, Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeunterlagen
- Namen weiterer Beteiligter für die Konfliktprüfung
1. Absender und Verfahrensrolle erfassen
Nicht jedes Schreiben hat dieselbe Bedeutung. Halten Sie fest, ob Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht Absender ist und ob Sie als Beschuldigter, Zeuge oder in anderer Rolle angeschrieben wurden.
2. Aktenzeichen und Termin sichern
Aktenzeichen, Datum, Uhrzeit, Ort und genannter Vorwurf gehören in die erste Anfrage. Übertragen Sie die Angaben exakt und senden Sie keine bearbeiteten Ausschnitte, wenn dadurch Kontext verloren geht.
3. Aussageentscheidung nicht vorwegnehmen
Ob geschwiegen, schriftlich Stellung genommen oder später ausgesagt wird, ist eine strategische Einzelfallentscheidung. Eine ungeprüfte Erklärung lässt sich häufig nicht einfach zurücknehmen.
4. Unterlagen getrennt und unverändert aufbewahren
Speichern Sie Schreiben, Nachrichten, Verträge, Fotos oder sonstige Dateien unverändert. Verändern oder löschen Sie keine potenziell relevanten Informationen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, legt der beauftragte Partner fest.
5. Dringlichkeit sachlich kennzeichnen
Nennen Sie bevorstehende Termine, laufende Maßnahmen oder bereits erfolgte Kontakte. Die Plattform garantiert keine Sofortbearbeitung; eine Vertretung beginnt erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme.
6. Kontakt zu einem unabhängigen Partner koordinieren
Die Plattform nimmt keine strafrechtliche Bewertung vor. Sie kann Fachgebiet, Region und mögliche Verfügbarkeit organisatorisch abgleichen und Ihre Anfrage mit Einwilligung weiterleiten.
Wichtige Punkte vor der Kontaktaufnahme
Muss ich sofort eine Aussage machen?
§ 136 StPO beschreibt für Beschuldigte das Recht, sich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen. Die konkrete Reaktion muss individuell geprüft werden.
Soll ich den Termin einfach ignorieren?
Nein, die richtige Reaktion hängt insbesondere von Absender und Verfahrensrolle ab. Lassen Sie das Schreiben konkret einordnen.
Kann ich Unterlagen vorab schicken?
Übermitteln Sie zunächst nur die für die Zuordnung erforderlichen Angaben. Sensible Unterlagen gehören in einen geeigneten, mit dem Partner abgestimmten Übermittlungsweg.
Bin ich durch die Anfrage bereits vertreten?
Nein. Vertretung entsteht erst durch ausdrückliche Mandatsannahme des unabhängigen Partners.
