
STRAFRECHT · ERMITTLUNGSVERFAHREN
Vorladung als Beschuldigter erhalten
Absender, Aktenzeichen, Termin und Beschuldigtenstatus zuerst klären. Wir koordinieren – sofern passend – den Kontakt zu einem unabhängigen Strafverteidiger.
Die Kontaktaufnahme mit der Plattform begründet kein Mandat. Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängig beauftragten Partneranwalt.
Das ist jetzt wichtig
Eine Vorladung sollte nicht pauschal behandelt werden. Pflichten und sinnvolle nächste Schritte hängen unter anderem davon ab, ob Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht geladen haben.
01
Schreiben einordnen
Prüfen Sie Absender, Status als Beschuldigter oder Zeuge, Aktenzeichen, Tatvorwurf und Termin.
02
Keine spontane Einlassung
Beschuldigte dürfen sich zur Sache äußern oder schweigen und vor der Vernehmung einen Verteidiger befragen.
03
Partnerprüfung anfragen
Ein Strafverteidiger kann nach Konfliktprüfung klären, welche Reaktion und gegebenenfalls Akteneinsicht in Betracht kommt.
Aussagefreiheit und Verteidigerkontakt
§ 136 StPO sieht vor, dass Beschuldigte auf ihr Recht hinzuweisen sind, sich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen. § 163a Abs. 3 StPO regelt ausdrücklich die Pflicht, auf Ladung der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.
Amtliche Grundlage: § 136 Strafprozessordnung. Der konkrete Fristbeginn und mögliche Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Welche Angaben helfen bei der Zuordnung?
Hilfreich sind Absender, Aktenzeichen, Tatvorwurf, Rolle im Verfahren, Termin, bereits erfolgte Kontakte mit Behörden und Angaben dazu, ob Durchsuchung, Sicherstellung oder weitere Maßnahmen stattgefunden haben. Keine Sachverhaltsdetails offen per unverschlüsselter E-Mail senden.
Häufige Fragen
Muss ich zu jeder Vorladung erscheinen?
Das hängt insbesondere vom Absender und Ihrer Rolle ab. § 163a Abs. 3 StPO nennt die Erscheinenspflicht bei Ladung der Staatsanwaltschaft. Das konkrete Schreiben sollte geprüft werden.
Darf ich als Beschuldigter schweigen?
§ 136 StPO sieht vor, dass es dem Beschuldigten freisteht, sich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und einen Verteidiger zu befragen.
Erhält die Plattform Akteneinsicht?
Nein. Die Plattform führt kein Mandat. Akteneinsicht und Verteidigung erfolgen ausschließlich durch den beauftragten unabhängigen Partneranwalt.
Absender und Termin sofort nennen
Für die organisatorische Zuordnung genügen zunächst Aktenzeichen, Absender, Termin und Vorwurf in Stichworten.
Anliegen einordnen lassen
Beschreiben Sie kurz Thema, Region, Beteiligte und bestehende Fristen. Wir koordinieren die Anfrage und vermitteln – sofern passend – einen unabhängigen Partner. Das Absenden begründet noch kein Mandat.

