Zustellung und Zwei-Wochen-Frist sofort dokumentieren
Ein Strafbefehl kann ohne vorherige Hauptverhandlung ergehen und bei fehlender rechtzeitiger Reaktion rechtskräftig werden. Nach § 410 StPO kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch vollständig oder beschränkt sinnvoll ist, darf nicht pauschal beantwortet werden und gehört in die Prüfung des konkreten Falls.
Bewahren Sie Umschlag und Zustellungsnachweis auf und notieren Sie sofort, wann und wie der Strafbefehl zugegangen ist. Die Anfrage bei der Plattform wahrt die Einspruchsfrist nicht.
Diese Angaben und Unterlagen bereithalten
Übermitteln Sie zunächst nur das, was für Fachgebiet, Region, Dringlichkeit und Konfliktprüfung erforderlich ist. Der unabhängige Partner legt nach Mandatsannahme fest, welche weiteren Unterlagen sicher benötigt werden.
- Strafbefehl mit sämtlichen Seiten
- Umschlag und Zustellungsdatum
- Aktenzeichen und zuständiges Gericht
- Genannte Tat, Rechtsfolgen und Tagessätze
- Frühere Anhörung, Vorladung oder Korrespondenz
- Persönliche und wirtschaftliche Angaben, soweit für Tagessätze relevant
1. Vollständigkeit prüfen
Sichern Sie den gesamten Strafbefehl einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung. Einzelne fotografierte Seiten reichen für eine belastbare Prüfung häufig nicht aus.
2. Fristberechnung nicht schätzen
Ausgangspunkt ist die Zustellung. Sonderfragen der Zustellung oder Fristberechnung gehören in die Einzelfallprüfung. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, um eine mögliche Mandatsübernahme anzufragen.
3. Inhalt und Rechtsfolgen getrennt erfassen
Notieren Sie Tatvorwurf, angewandte Vorschriften, Geldstrafe oder andere Rechtsfolgen sowie die angenommene Höhe eines Tagessatzes. Auch Nebenfolgen können für die Entscheidung bedeutsam sein.
4. Einspruchsumfang individuell entscheiden
§ 410 StPO erlaubt grundsätzlich auch eine Beschränkung auf bestimmte Beschwerdepunkte. Ob das sinnvoll ist, hängt von Aktenlage, Ziel und Risiko ab und kann nur im Mandat beurteilt werden.
5. Bisherige Kommunikation sichern
Vorherige Anhörungen, Vorladungen, Schreiben und eigene Angaben sollten vollständig vorliegen. Vermeiden Sie nach Zugang des Strafbefehls zusätzliche ungeprüfte Erklärungen.
6. Mandatsübernahme schnell klären
Nennen Sie Gericht, Aktenzeichen, Zustellungsdatum, Rechtsfolge und Ihre Erreichbarkeit. Die Plattform koordiniert nur; Einspruch, Akteneinsicht und Vertretung übernimmt ausschließlich ein beauftragter unabhängiger Partner.
Wichtige Punkte vor der Kontaktaufnahme
Wie lang ist die Einspruchsfrist?
§ 410 StPO nennt zwei Wochen nach Zustellung. Die konkrete Berechnung und mögliche Besonderheiten müssen anhand der Zustellung geprüft werden.
Reicht eine Nachricht an Schwarz-Stein Law?
Nein. Eine Nachricht an die Plattform ist kein Einspruch und wahrt keine Frist.
Kann nur gegen die Höhe der Tagessätze vorgegangen werden?
§ 410 StPO ermöglicht grundsätzlich eine Beschränkung auf bestimmte Beschwerdepunkte. Ob und wie das im konkreten Fall sinnvoll ist, entscheidet der unabhängige Partner.
Ist bereits ein Mandat entstanden?
Nein. Ein Mandat entsteht erst durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem jeweiligen unabhängigen Partner.
