Nach einer Kündigung zählen Zugangstag, Unterlagen und eine klare Reihenfolge
Eine Kündigung löst häufig gleichzeitig rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Fragen aus. Für die erste Einordnung muss zunächst feststehen, wann das Original zugegangen ist, wer gekündigt hat, welche Kündigungsart genannt wird und welche Vertragsunterlagen vorhanden sind. Erst danach lässt sich im Mandat prüfen, welche Schritte im konkreten Fall sinnvoll und möglich sind.
Wer die Unwirksamkeit einer schriftlichen Kündigung geltend machen will, muss nach § 4 KSchG grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Die Kontaktaufnahme mit Schwarz-Stein Law wahrt diese Frist nicht. Eine fristwahrende Tätigkeit beginnt erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme durch einen unabhängigen Partneranwalt.
Diese Angaben und Unterlagen bereithalten
Übermitteln Sie zunächst nur das, was für Fachgebiet, Region, Dringlichkeit und Konfliktprüfung erforderlich ist. Der unabhängige Partner legt nach Mandatsannahme fest, welche weiteren Unterlagen sicher benötigt werden.
- Kündigungsschreiben vollständig und gut lesbar
- Datum und möglichst genaue Umstände des Zugangs
- Arbeitsvertrag sowie spätere Ergänzungen
- Letzte Gehaltsabrechnungen und relevante Korrespondenz
- Hinweise auf Betriebsrat, Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Sonderkündigungsschutz
- Eigenes Ziel: Weiterbeschäftigung, schnelle Klärung, Zeugnis, Abwicklung oder Verhandlung
1. Zugang und Form dokumentieren
Notieren Sie den Tag, an dem das Kündigungsschreiben tatsächlich in Ihren Machtbereich gelangt ist, und bewahren Sie Umschlag sowie Original auf. Für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verlangt § 623 BGB Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Ob die konkrete Erklärung alle Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt, beurteilt ausschließlich der beauftragte Partner anhand des Originals und der Umstände.
2. Kündigungsart und Vertragslage unterscheiden
Ordentliche, außerordentliche und Änderungskündigung verfolgen unterschiedliche rechtliche Wege. Zusätzlich können Probezeit, Befristung, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder besondere Schutzvorschriften eine Rolle spielen. Für eine zielgerichtete Prüfung sollten deshalb nicht nur das Kündigungsschreiben, sondern auch Arbeitsvertrag, Nachträge und die letzten relevanten Schreiben vorliegen.
3. Zeitablauf chronologisch festhalten
Erstellen Sie eine kurze Zeitleiste: Beginn des Arbeitsverhältnisses, Funktion, wesentliche Vertragsänderungen, Abmahnungen oder Konflikte, Gespräche, Zugang der Kündigung und danach gesetzte Termine. Eine sachliche Chronologie reduziert Rückfragen und hilft dem unabhängigen Partner, mögliche Prüfbereiche schneller zu erkennen.
4. Wirtschaftliche Folgen separat erfassen
Neben der Wirksamkeit der Kündigung können Vergütung, Freistellung, Resturlaub, Bonus, Provision, Dienstwagen, Zeugnis, Rückgabe von Arbeitsmitteln und mögliche Sperrzeitfragen relevant sein. Diese Punkte sollten getrennt aufgelistet werden. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch in jedem Kündigungsfall; ob Verhandlungen sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab.
5. Kommunikation bis zur Prüfung kontrollieren
Unterschreiben Sie keine Ausgleichsquittung, Abwicklungsvereinbarung oder sonstige Erklärung allein wegen einer kurzen Antwortfrist. Vermeiden Sie ungeordnete Rechtfertigungen gegenüber dem Arbeitgeber. Welche Erklärung abgegeben werden sollte, entscheidet der unabhängige Partner erst nach Prüfung und Mandatsannahme.
6. Anfrage so vorbereiten, dass sie schnell zugeordnet werden kann
Nennen Sie Arbeitgeber, Arbeitsort, Beschäftigungsbeginn, Zugangstag, Kündigungsart, genannte Gründe, vorhandene Fristen und Ihr gewünschtes Ergebnis. Die Plattform prüft damit lediglich Fachgebiet, Region und mögliche Verfügbarkeit. Sie bewertet weder Erfolgsaussichten noch die Wirksamkeit der Kündigung.
Wichtige Punkte vor der Kontaktaufnahme
Wird die Drei-Wochen-Frist durch meine Anfrage gestoppt?
Nein. Die Anfrage bei der Plattform stoppt oder wahrt keine gesetzliche oder vertragliche Frist.
Muss ich die Kündigung unterschreiben?
Ob und was bestätigt werden sollte, hängt vom Dokument ab. Ein bloßer Erhalt und eine Zustimmung zur Beendigung sind nicht dasselbe. Lassen Sie das konkrete Schriftstück im Mandat prüfen.
Bekomme ich automatisch eine Abfindung?
Nein. Ein allgemeiner automatischer Abfindungsanspruch besteht nicht in jedem Kündigungsfall. Mögliche Ansprüche oder Verhandlungen hängen von den Umständen ab.
Kann Schwarz-Stein Law die Kündigung prüfen?
Die Plattform selbst prüft keine Kündigung. Sie kann die Anfrage organisatorisch einordnen und – sofern passend – den Kontakt zu einem unabhängigen Partneranwalt vermitteln.
