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Kündigung erhalten: Was jetzt wichtig ist

Orientierung zum Thema, typische nächste Schritte und ein direkter Weg zur Anfrage. Die rechtliche Prüfung und Mandatsannahme erfolgen ausschließlich durch den jeweiligen unabhängigen Partner.

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Kündigung erhalten: Was jetzt wichtig ist

ARBEITSRECHT · PROBLEMLÖSUNG

Kündigung erhalten – was jetzt?

Zugangstag sichern, Unterlagen ordnen und Fristen früh prüfen lassen. Wir koordinieren Ihre Anfrage – sofern passend – mit einem unabhängigen Partneranwalt.

Die Kontaktaufnahme mit der Plattform begründet kein Mandat. Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängig beauftragten Partneranwalt.

Das ist jetzt wichtig

Bei einer Kündigung zählt vor allem ein geordneter Start. Diese Seite ersetzt keine Prüfung des konkreten Arbeitsverhältnisses.

01

Zugang dokumentieren

Notieren Sie den Tag, an dem das unterschriebene Schreiben zugegangen ist, und bewahren Sie Umschlag und Original auf.

02

Unterlagen bündeln

Arbeitsvertrag, Kündigung, Änderungsvereinbarungen, Abmahnungen und relevante Korrespondenz geordnet bereithalten.

03

Frist prüfen lassen

Wer die Unwirksamkeit geltend machen will, muss regelmäßig eine kurze gesetzliche Klagefrist beachten.

Drei-Wochen-Frist nicht übersehen

§ 4 KSchG sieht für die Kündigungsschutzklage grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung vor. § 7 KSchG regelt die Folgen einer nicht rechtzeitigen Geltendmachung. Ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist und welche weiteren Fristen gelten, hängt vom Einzelfall ab.

Amtliche Grundlage: § 4 Kündigungsschutzgesetz. Der konkrete Fristbeginn und mögliche Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Welche Angaben helfen bei der Zuordnung?

Hilfreich sind Arbeitgeber, Beschäftigungsbeginn, Betriebsgröße soweit bekannt, Zugangstag, Kündigungstermin, Art der Kündigung, besonderer Schutzstatus und das konkrete Ziel – etwa Weiterbeschäftigung, Vergleich oder eine erste Einschätzung der Optionen.

Häufige Fragen

Beginnt die Frist mit dem Datum auf dem Schreiben?

Entscheidend ist grundsätzlich der Zugang, nicht lediglich das Ausstellungsdatum. Den konkreten Beginn sollte ein Partneranwalt anhand der tatsächlichen Zustellung prüfen.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

§ 623 BGB verlangt für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Schriftform und schließt die elektronische Form aus. Welche Folgen ein konkretes Dokument hat, ist gesondert zu prüfen.

Verspricht die Anfrage eine Klage oder Abfindung?

Nein. Erst ein unabhängiger Partneranwalt prüft Erfolgsaussichten, Kosten, Fristen und eine mögliche Mandatsübernahme.

Kündigung und Zugangstag direkt nennen

Bei laufender Frist bitte das genaue Zugangsdatum bereits zu Beginn des Telefonats oder der E-Mail angeben.

Persönlicher nächster Schritt

Anliegen einordnen lassen

Beschreiben Sie kurz Thema, Region, Beteiligte und bestehende Fristen. Wir koordinieren die Anfrage und vermitteln – sofern passend – einen unabhängigen Partner. Das Absenden begründet noch kein Mandat.

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