Das Stuttgarter Verfahren – Ihre Steuerhilfe
Erfahren Sie, wie das Stuttgarter Verfahren Ihnen helfen kann, die Erbschafts- und Schenkungssteuer korrekt zu berechnen.
Willkommen bei Schwarz Steinlaw! In diesem Artikel möchten wir Ihnen näherbringen, wie das Stuttgarter Verfahren einst bei der Unternehmensbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer eingesetzt wurde. Obwohl es heutzutage nicht mehr sehr verbreitet ist, findet man es noch gelegentlich in alten Gesellschaftsverträgen.
Das Stuttgarter Verfahren war ein Übergewinnabgeltungsverfahren, das sowohl den Substanzwert als auch den Ertragswert eines Unternehmens berücksichtigte. Jedoch wurden dabei keine zukünftigen Cashflows oder Erträge einbezogen. Mit der Erbschaftsteuerreform von 2009 wurde das Verfahren durch den gemeinen Wert der Vermögenswerte und Anteile basierend auf dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder anderen branchenüblichen Bewertungsverfahren abgelöst.
Lesen Sie weiter, um mehr über die Berechnung des Unternehmenswerts im Stuttgarter Verfahren, die Vorschriften vor der Erbschaftsteuerreform von 2009, aktuelle Verfahren der Unternehmensbewertung und die Anwendung des Stuttgarter Verfahrens in Gesellschaftsverträgen zu erfahren.
Die Berechnung des Unternehmenswertes mit dem Stuttgarter Verfahren
Das Stuttgarter Verfahren zur Berechnung des Unternehmenswertes ist ein bekanntes Bewertungsverfahren, das sowohl das betriebliche Vermögen (Substanzwert) als auch die Erträge (Ertragswert) berücksichtigt. Es handelt sich um ein Übergewinnabgeltungsverfahren, bei dem dem Substanzwert ein begrenzter Übergewinn hinzugerechnet wird. Der Zinssatz für die Übergewinnverzinsung beträgt 9 Prozent.
Das Stuttgarter Verfahren verwendet ein Mischverfahren, um den Wert eines Unternehmens zu ermitteln. Es berücksichtigt sowohl den materiellen Wert des betrieblichen Vermögens als auch die Ertragskraft des Unternehmens. Durch die Kombination dieser beiden Aspekte ist das Stuttgarter Verfahren in der Lage, eine umfassende Unternehmensbewertung durchzuführen.
Neben diesem Grundprinzip gibt es im Stuttgarter Verfahren auch viele Sonderregelungen und Zu- und Abschläge für bestimmte Umstände und Unternehmensformen. Diese Sonderregelungen ermöglichen es, den Unternehmenswert genauer anzupassen und spezifische Merkmale und Umstände eines Unternehmens zu berücksichtigen.
Das Stuttgarter Verfahren war einst der Standard bei der Unternehmensbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Heute findet man es gelegentlich noch in alten Gesellschaftsverträgen. Es wurde jedoch durch die Erbschaftsteuerreform von 2009 abgelöst, bei der neue Bewertungsmethoden eingeführt wurden.
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in Deutschland unterlag bis Ende 2008 dem Stuttgarter Verfahren. Diese Bewertungsmethode galt für Unternehmen, die weder an der Börse notiert waren noch innerhalb eines Jahres Anteilsverkäufe verzeichneten. Jedoch wurde das Verfahren vom Bundesverfassungsgericht aufgrund seiner Unzulänglichkeit bei der Ermittlung des wahren Unternehmenswerts verworfen.
Die damals geltenden Bewertungsvorschriften für das Betriebsvermögen wurden als nicht ausreichend erachtet. Das Stuttgarter Verfahren berücksichtigte nicht alle relevanten Aspekte zur Ermittlung des wahren Wertes eines Unternehmens. Diese Entscheidung führte zur Erbschaftsteuerreform von 2009, die neue Bewertungsmethoden im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht etablierte.
Aktuelle Verfahren der Unternehmensbewertung
Heutzutage werden vor allem das Ertragswertverfahren nach IDW S1 (Institut der Wirtschaftsprüfer) und die Discounted Cash-Flow-Methode (DFC-Methode) als anerkannte Verfahren der Unternehmensbewertung verwendet. Diese Verfahren ermöglichen es, sowohl für GmbHs als auch für Personengesellschaften oder Einzelunternehmen realistische Verkehrswerte zu ermitteln.
Das Ertragswertverfahren nach IDW S1 berücksichtigt den durchschnittlichen vergangenheitsbezogenen Jahresertrag des Unternehmens und kapitalisiert diesen mit einem typisierten Kapitalisierungsfaktor. Dadurch wird der Unternehmenswert ermittelt. Dieses Verfahren ist besonders geeignet für Unternehmen, bei denen der zukünftige Cashflow eine wichtige Rolle spielt.
Die DFC-Methode hingegen verwendet den Abzinsungssatz, um die zukünftigen Cashflows eines Unternehmens auf ihren heutigen Wert abzubilden. Diese Methode ist insbesondere für Unternehmen geeignet, bei denen die Cashflows in der Zukunft stark schwanken können.
Im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht kann der Wert eines Unternehmens oder eines Unternehmensanteils auch anhand des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach § 199 BewG (Bewertungsgesetz) ermittelt werden. Dabei wird der durchschnittliche vergangenheitsbezogene Jahresertrag mit einem typisierten Kapitalisierungsfaktor kapitalisiert.
Anwendung des Stuttgarter Verfahrens in Gesellschaftsverträgen
Das Stuttgarter Verfahren taucht auch in vielen älteren Gesellschaftsverträgen auf. Es wird dort häufig für die Berechnung von Abfindungen ausscheidender Gesellschafter verwendet. Obwohl das Stuttgarter Verfahren steuerrechtlich verfassungswidrig ist, gilt es im Gesellschaftsrecht weiterhin als zulässig.
Die anhand des Stuttgarter Verfahrens ermittelten Abfindungswerte sind zwar grundsätzlich verbindlich, entsprechen jedoch oft nicht dem tatsächlichen Verkehrswert. Eine Anpassung des Verfahrens kann erforderlich sein, wenn die Abweichung zum Verkehrswert erheblich ist. In solchen Fällen kann eine gerichtliche Anpassung des Abfindungsbetrags erfolgen.