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Schwarz-Stein Law · unabhängiges Partnernetzwerk

Partnernetzwerk

Orientierung zum Thema, typische nächste Schritte und ein direkter Weg zur Anfrage. Die rechtliche Prüfung und Mandatsannahme erfolgen ausschließlich durch den jeweiligen unabhängigen Partner.

Klare ZuordnungUnabhängige PartnerKeine Mandatsannahme durch die Plattform

SCHWARZ-STEIN LAW · PARTNERNETZWERK

Einordnung durch unabhängige Partner

Der ausgewählte Partner prüft den Sachverhalt eigenständig und entscheidet über die Mandatsannahme.

Keine Rechtsberatung durch die Plattform. Beratung und Mandat entstehen ausschließlich beim ausgewählten unabhängigen Partner.

01 · ANLIEGEN

Problem kurz schildern

Nennen Sie Thema, Ziel und mögliche Fristen. Für die erste Einordnung reichen die wesentlichen Angaben.

02 · ZUORDNUNG

Passenden Partner finden

Rechtsberatung und Vertretung setzen die gesonderte Beauftragung eines unabhängigen Partners voraus.

03 · MANDAT

Direkt mit Partner klären

Der Partner prüft Interessenkollision, Umfang und Kosten. Erst die gesonderte Beauftragung begründet das Mandat.

Klarheit schafft Vertrauen

Die Plattform selbst ist keine Anwaltskanzlei und kein Notariat. Sie übernimmt keine Rechtsberatung, keine Vertretung und keine notarielle Amtstätigkeit.

Diese klare Trennung schützt Anfragende und Partner: Wer berät, wer entscheidet und mit wem ein Mandat entsteht, bleibt eindeutig.

Leistung der Plattform

  • strukturierte Aufnahme der Anfrage
  • thematische und regionale Zuordnung
  • Kontaktanbahnung zu einem verfügbaren Partner
  • Koordination der Übergabe

Leistung des Partners

  • Interessenkollisions- und Mandatsprüfung
  • individuelle Rechtsberatung und Vertretung
  • Kosten- und Vergütungsinformation
  • eigenverantwortliche Bearbeitung

Welches Problem möchten Sie jetzt lösen?

Wählen Sie den passenden Einstieg. Auf jeder Seite finden Sie die wichtigsten ersten Schritte, Fristen und eine direkte Kontaktmöglichkeit.

ARBEITSRECHT

Kündigung erhalten

Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage prüfen und nächsten Schritt klären.

ARBEITSRECHT

Aufhebungsvertrag

Vor Unterschrift Folgen, Fristen und Verhandlungspunkte einordnen.

STRAFRECHT

Vorladung erhalten

Aussage und Akteneinsicht nicht vorschnell angehen; Anfrage einordnen lassen.

STRAFRECHT

Strafbefehl erhalten

Zustellung und Einspruchsfrist sofort prüfen und passende Hilfe anfragen.

FAMILIE

Unterhalt klären

Zahlung, Berechnung oder Rückstand strukturiert einordnen lassen.

UNTERNEHMEN

Gesellschafterstreit

Handlungsoptionen bei Blockade, Ausschluss, Abfindung oder Informationsrechten klären.

ERBRECHT

Erbstreit und Testament

Konflikt, Pflichtteil, Anfechtung oder Nachlassproblem passend zuordnen.

Häufige Fragen

Nein. Schwarz-Stein Law ist eine Vermittlungs- und Koordinationsplattform. Ein Mandatsverhältnis entsteht ausschließlich durch eine gesonderte Vereinbarung mit dem ausgewählten Partneranwalt.
Die rechtliche Prüfung, Beratung und Vertretung übernimmt ausschließlich der unabhängig tätige und von Ihnen beauftragte Partneranwalt.
Die Plattform kann eine Anfrage an einen bestellten Partnernotar koordinieren. Beurkundung, Beglaubigung und sonstige notarielle Amtstätigkeiten nimmt ausschließlich der Notar in eigener Verantwortung vor.
Der jeweilige Partner informiert vor beziehungsweise bei Mandatsannahme über die maßgeblichen Kosten- und Vergütungsgrundlagen. Etwaige kostenpflichtige Plattformleistungen werden vorher transparent ausgewiesen.
Nein. Der Partner prüft Ausgangslage, Risiken und Optionen im konkreten Einzelfall. Ein bestimmter Verfahrens- oder Verhandlungsausgang wird nicht zugesagt.

Nicht länger suchen. Anliegen jetzt einordnen lassen.

Ein kurzer Kontakt genügt für den ersten organisatorischen Schritt. Danach wird geprüft, welcher unabhängige Partner zu Thema und Situation passt.

Persönlicher nächster Schritt

Anliegen einordnen lassen

Beschreiben Sie kurz Thema, Region, Beteiligte und bestehende Fristen. Wir koordinieren die Anfrage und vermitteln – sofern passend – einen unabhängigen Partner. Das Absenden begründet noch kein Mandat.

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