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Aufhebungsvertrag vorgelegt: Vor der Unterschrift einordnen

Nicht unter Zeitdruck unterschreiben. Sichern Sie Entwurf, Frist, Vertragsdaten und gewünschtes Ergebnis für die Prüfung durch einen unabhängigen Partneranwalt.

Klare ZuordnungUnabhängige PartnerKeine Mandatsannahme durch die Plattform
Arbeitsrecht · Vertrag

Aufhebungsvertrag nicht unter Zeitdruck unterschreiben

Ein Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden und zahlreiche Punkte gleichzeitig regeln. Entscheidend sind nicht nur Beendigungsdatum und mögliche Abfindung, sondern auch Freistellung, Vergütung, Urlaub, Bonus, Zeugnis, Rückgabe, Verschwiegenheit, Ausgleichsklauseln und sozialrechtliche Folgen. Der vollständige Entwurf gehört deshalb vor einer Unterschrift in eine individuelle Prüfung.

Unterschrift schafft regelmäßig bindende Tatsachen

Arbeitsrechtliche Auflösungsverträge bedürfen nach § 623 BGB der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Verlassen Sie sich nicht auf ein allgemeines Widerrufsrecht. Ob ein konkreter Vertrag noch angegriffen, geändert oder verhandelt werden kann, muss ein unabhängiger Partner im Einzelfall prüfen.

Für eine schnelle Zuordnung

Diese Angaben und Unterlagen bereithalten

Übermitteln Sie zunächst nur das, was für Fachgebiet, Region, Dringlichkeit und Konfliktprüfung erforderlich ist. Der unabhängige Partner legt nach Mandatsannahme fest, welche weiteren Unterlagen sicher benötigt werden.

  • Vollständiger Vertragsentwurf mit Anlagen
  • Arbeitsvertrag, Nachträge und aktuelle Vergütungsdaten
  • Vom Arbeitgeber gesetzte Unterschriftsfrist
  • Angaben zu Urlaub, Bonus, Provision und Sachbezügen
  • Gewünschtes Austrittsdatum und berufliche Anschlussplanung
  • Bisherige Gespräche oder Kündigungsandrohungen

1. Beendigungsdatum und Kündigungsfrist vergleichen

Das vereinbarte Ende sollte der vertraglichen und gesetzlichen Ausgangslage gegenübergestellt werden. Ein früheres Ende kann wirtschaftliche oder sozialrechtliche Folgen haben. Auch Freistellung, Anrechnung anderweitigen Verdienstes und Vergütung bis zum Ende müssen eindeutig zusammenpassen.

2. Abfindung nicht isoliert betrachten

Eine Bruttoabfindung sagt allein wenig über das Gesamtpaket aus. Relevant sind offene Vergütung, Bonus, Provision, Urlaub, Zeitguthaben, Dienstwagen, betriebliche Altersversorgung, Aktienprogramme und steuerliche Rahmenbedingungen. Ausgleichsklauseln können weitergehende Ansprüche erfassen.

3. Zeugnis und Kommunikation verbindlich regeln

Eine bloße Zusage eines wohlwollenden Zeugnisses verhindert späteren Streit nicht sicher. Je nach Fall können Note, Tätigkeitsbeschreibung, Beendigungsformel, Zwischenzeugnis und interne oder externe Kommunikation wichtig sein. Die gewünschte Formulierung sollte frühzeitig abgestimmt werden.

4. Sozialrechtliche Auswirkungen mitdenken

Eigenes Mitwirken an der Beendigung kann Fragen zu Arbeitslosengeld und Sperrzeit auslösen. Die Bewertung hängt von Grund, Gestaltung, Fristen und persönlicher Situation ab. Diese Folgen sollten vor der Unterschrift mit einem geeigneten Partner geklärt werden.

5. Verhandlungspunkte priorisieren

Ordnen Sie Ihre Ziele: wirtschaftliches Gesamtpaket, späteres Ende, Freistellung, Zeugnis, Wettbewerbsverbot, Kommunikation oder schnelle Planungssicherheit. Eine realistische Priorisierung ermöglicht eine gezielte Verhandlung statt vieler unverbundener Änderungswünsche.

6. Plattformrolle und Mandatsbeginn

Schwarz-Stein Law nimmt den Entwurf nicht rechtlich ab. Die Plattform ordnet Ihre Anfrage nach Thema, Region und Dringlichkeit ein. Erst der unabhängige Partner kann nach Konfliktprüfung, Vergütungsvereinbarung und ausdrücklicher Mandatsannahme beraten oder verhandeln.

Häufige Fragen

Wichtige Punkte vor der Kontaktaufnahme

Sollte ich noch am selben Tag unterschreiben?

Lassen Sie sich nicht allein durch eine kurze Frist zu einer ungeprüften Entscheidung drängen. Ob und wie reagiert wird, muss anhand des Entwurfs geklärt werden.

Ist eine Abfindung vorgeschrieben?

Nicht jeder Aufhebungsvertrag enthält zwingend eine Abfindung. Inhalt und Verhandlungsspielraum hängen von der Ausgangslage ab.

Kann der Vertrag per E-Mail geschlossen werden?

§ 623 BGB verlangt für die Beendigung durch Auflösungsvertrag Schriftform und schließt die elektronische Form aus.

Prüft die Plattform den Vertrag?

Nein. Die rechtliche Prüfung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen Partner nach Mandatsannahme.

Persönlicher nächster Schritt

Anliegen einordnen lassen

Beschreiben Sie kurz Thema, Region, Beteiligte und bestehende Fristen. Wir koordinieren die Anfrage und vermitteln – sofern passend – einen unabhängigen Partner. Das Absenden begründet noch kein Mandat.

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