Vergütung des Stiftungsrats: Richtlinien & Tipps

Erfahren Sie alles über die Vergütung des Stiftungsrats/Kuratoriums, inklusive Richtlinien und praktische Tipps für Ihre Stiftungsarbeit.

Vergütung des Stiftungsrats/Kuratoriums

Die Vergütung des Stiftungsrats oder des Kuratoriums ist ein wichtiger Aspekt bei der Arbeit einer Stiftung. In diesem Abschnitt erfahren Sie alles über die Vergütungsansprüche der Mitglieder des Stiftungsrats und erhalten praktische Tipps zur Gestaltung der Vergütungspolitik.

Vergütungsanspruch muss in der Satzung verankert sein

Der Vergütungsanspruch der Mitglieder des Stiftungsrats muss in der Satzung der Stiftung klar geregelt sein. Dies dient der Transparenz und verhindert potenzielle Streitigkeiten oder Unsicherheiten. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Vergütungsregelungen in der Satzung mit den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang stehen und die Vorgaben der Aufsichtsbehörden erfüllen.

Vergütungsanspruch als Mitglied des Stiftungsrats

Die Satzung kann sowohl die Höhe als auch die Modalitäten der Vergütung festlegen. Dabei sollten gesetzliche Vorgaben sowie Marktüblichkeiten berücksichtigt werden. Die Vergütung sollte angemessen und verhältnismäßig sein, um die Interessen der Stiftung und ihrer Mitglieder zu wahren. Eine klare und transparente Vergütungsregelung schafft Vertrauen und erleichtert die Gewinnung qualifizierter Mitglieder für den Stiftungsrat.

Aufwendungsersatz für Ehrenamtler

Neben der Vergütung des Stiftungsrats ist auch der Aufwendungsersatz für ehrenamtliche Mitglieder ein wichtiger Aspekt. Diese Personen engagieren sich freiwillig und erhalten in der Regel kein Gehalt, sollten jedoch ihre Auslagen erstattet bekommen.

Der Aufwendungsersatz umfasst typischerweise Ausgaben wie Reisekosten, Verpflegung oder Telefonkosten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die Stiftung entstehen.

Es ist wichtig, dass die Stiftung klare Richtlinien für den Aufwendungsersatz festlegt und diese transparent kommuniziert. Dies verhindert Missverständnisse und erleichtert die Abwicklung der Erstattungen.

Der Aufwendungsersatz darf nicht als eigentliche Vergütung für die ehrenamtliche Tätigkeit angesehen werden, sondern deckt lediglich die Kosten ab, die den Mitgliedern des Stiftungsrats entstehen.

Vergütung in der gemeinnützigen Stiftung

Als gemeinnützige Stiftung ist es für uns wichtig, dass die Vergütung des Stiftungsrats im Einklang mit unseren Zielen und unserem Gemeinwohlcharakter steht. Wir möchten qualifizierte Mitglieder für unseren Stiftungsrat gewinnen und langfristig an unsere Stiftung binden. Daher legen wir großen Wert darauf, eine angemessene und marktübliche Vergütung anzubieten.

Die Höhe der Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen unter anderem die Größe und finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Stiftung, die Verantwortung und Expertise unserer Stiftungsratsmitglieder sowie der regionale Arbeitsmarkt. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Vergütungspolitik wettbewerbsfähig ist und den Anforderungen des Marktes gerecht wird.

Neben der Vergütung des Stiftungsrats ist es auch wichtig, unsere Geschäftsleitung angemessen zu vergüten, um eine professionelle und effektive Führung unserer Stiftung zu gewährleisten. Wir sind davon überzeugt, dass eine faire Vergütung ein wichtiger Bestandteil unserer Organisationsstruktur ist und zur nachhaltigen Entwicklung unserer Stiftung beiträgt.

Bei Unsicherheiten oder spezifischen Fragen zu Vergütungsfragen in der Stiftungsarbeit empfehlen wir Ihnen, einen Experten zu konsultieren. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise zur Verfügung. Als Kanzlei Schwarz Steinlaw unterstützen wir Stiftungen bei allen rechtlichen Fragen rund um die Vergütung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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