Jahresabschluss & Buchhaltung – Ihr zuverlässiger Partner
Rechtsberatung und Vertretung setzen die gesonderte Beauftragung eines unabhängigen Partners voraus.
Der Jahresabschluss und die Buchhaltung sind elementare Bestandteile der Unternehmensfinanzierung und -verwaltung. Sie dienen der Erstellung von Abschlüssen wie der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und dem Anhang. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist für jedes Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und umfasst die lückenlose und systematische Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle.
Eine unabhängige rechtliche Prüfung kann Rechte, Pflichten und mögliche nächste Schritte im konkreten Fall klären.
Der ausgewählte unabhängige Partner prüft den Sachverhalt und bestimmt die geeigneten nächsten Schritte.
Mögliche nächste Schritte nach individueller Prüfung
Anforderungen an verschiedene Unternehmenstypen
Eine individuelle rechtliche Einordnung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen, zugelassenen Partner.
Anforderungen an Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften wie GmbHs (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und Aktiengesellschaften haben umfangreiche Anforderungen an den Jahresabschluss und die Buchhaltung.
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft muss gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften sowie den internationalen Rechnungslegungsstandards erstellt werden. Dabei werden Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anhang berücksichtigt.
Die Finanzbuchhaltung einer Kapitalgesellschaft umfasst die lückenlose Erfassung aller Geschäftsvorfälle, die Erstellung von Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung sowie die Verwaltung des Anlagevermögens.
Die Abschlusserstellung beinhaltet die Erstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs nach den gesetzlichen Vorgaben. Hierbei müssen die spezifischen Anforderungen der Kapitalgesellschaft berücksichtigt werden.
Anforderungen an Einzelunternehmen und Freiberufler
Einzelunternehmen und Freiberufler haben im Vergleich zu Kapitalgesellschaften weniger umfangreiche Anforderungen an den Jahresabschluss und die Buchhaltung.
Statt einer Bilanz können sie die Einnahmenüberschussrechnung nutzen, um ihren Gewinn zu ermitteln. Dabei werden alle Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres gegenübergestellt, um den steuerlichen Gewinn zu ermitteln.
Die Buchführungspflicht für Einzelunternehmen und Freiberufler hängt vom Umsatz und der Gewinnermittlungsart ab. Kleinunternehmer oder Freiberufler, die die Einnahmenüberschussrechnung nutzen, haben eine vereinfachte Buchführungspflicht.
Zusätzlich zur Jahresabschluss und Buchhaltung müssen Einzelunternehmen und Freiberufler eine Gewerbesteuererklärung abgeben, wenn sie gewerblich tätig sind.
Der ausgewählte Partner prüft den Sachverhalt eigenständig und entscheidet über die Mandatsannahme.
Prüfung und weiteres Vorgehen
Welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab und wird vom jeweiligen unabhängigen Partner nach Mandatsannahme geprüft.
Konkrete Handlungsoptionen werden nach Prüfung des Einzelfalls mit dem ausgewählten Partner geklärt.
Vorgehen im konkreten Fall
