Rechtsanwälte für Handelsvertreterrecht

Unsere Kanzlei, Schwarz Steinlaw, besteht aus einem Team von Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht. Wir bieten umfassende Rechtsberatung für Mandanten im Bereich des Handelsvertreterrechts. Mit Standorten in Hamburg, Berlin, München, Frankfurt, Köln und Hannover sowie einem deutschlandweiten Tätigkeitsbereich stehen wir unseren Mandanten kompetent und zuverlässig zur Seite. Unsere Beratung umfasst unter anderem die Gestaltung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen, die Vertretung von Handelsvertretern und Unternehmen bei Konflikten, die Prüfung und Durchsetzung von Provisions- und Ausgleichsansprüchen sowie die Begleitung beim Aufbau von Vertriebsstrukturen. Wir bieten Ihnen qualifizierte Rechtsberatung und starken Rechtsschutz für alle Belange im Handelsvertreterrecht.

1. Handelsvertreter als Vertriebssystem mit Chancen und Risiken

Der Handelsvertreter ist eine bekannte Form des Vertriebssystems. Die damit verbundenen Chancen und Risiken sind von großer Bedeutung im Handelsvertreterrecht, das im Handelsgesetzbuch (HGB) in den Paragraphen 84 bis 92c geregelt ist.

Als Rechtsanwälte für Handelsvertreterrecht kennen wir die Einsatzmöglichkeiten des Handelsvertreters als Vertriebssystem. Handelsvertreter agieren als unabhängige Gewerbetreibende, die ständig damit beauftragt sind, Geschäfte im Namen eines Unternehmens zu vermitteln oder abzuschließen. Diese Vertriebsform bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie sich nicht selbst um den Vertrieb kümmern müssen und Kosten nur bei erfolgreich abgeschlossenen Geschäften entstehen.

Dennoch sollten sowohl Handelsvertreter als auch Unternehmen ihre Rechte und Pflichten im Handelsvertretervertrag klar vereinbaren, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

2. Der Handelsvertretervertrag

Der Handelsvertretervertrag bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmen. Im Handelsvertreterrecht besteht die Besonderheit, dass der Handelsvertreter nicht selbst Vertragspartner ist, sondern Geschäfte im Namen des Unternehmens vermittelt oder abschließt. Dieser Vertrag regelt verschiedene Details der Zusammenarbeit, wie das Vertragsgebiet, Exklusivitätsregelungen, Haftungsverhältnisse, Verschwiegenheitspflichten, Provisionsansprüche, Wettbewerbsverbote und die Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Es ist ratsam, den Handelsvertretervertrag schriftlich zu fixieren, um Klarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Durch eine klare Vereinbarung im Vertrag können eventuelle Missverständnisse vermieden werden und beide Vertragspartner wissen genau, welche Rechte und Pflichten sie haben. Ein schriftlicher Handelsvertretervertrag bietet sowohl dem Handelsvertreter als auch dem Unternehmen die notwendige Transparenz und Verlässlichkeit für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

3. Rechte und Pflichten der Vertragspartner

Sowohl der Handelsvertreter als auch das Unternehmen haben im Handelsvertretervertrag bestimmte Rechte und Pflichten. Gemäß §86 HGB hat der Handelsvertreter die Pflicht, sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen und dabei die Interessen des Unternehmens wahrzunehmen. Das Unternehmen wiederum ist verpflichtet, dem Handelsvertreter die Möglichkeit zur Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften zu geben und ihm alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die Interessenwahrnehmungspflicht des Handelsvertreters bedeutet, dass er im besten Interesse des Unternehmens handeln muss und seine Tätigkeiten darauf ausrichten sollte, erfolgreich Geschäfte abzuschließen. Es liegt in seiner Verantwortung, die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens bestmöglich zu vertreten und Kunden davon zu überzeugen.

Das Unternehmen hat ebenfalls Pflichten gegenüber dem Handelsvertreter. Dazu gehört die Informations- und Berichtspflicht, bei der es dem Handelsvertreter alle erforderlichen Informationen über Produkte, Preise, Vertragsbedingungen und andere relevante Informationen zur Verfügung stellen muss. Darüber hinaus hat das Unternehmen die Pflicht, dem Handelsvertreter die notwendige Unterstützung zu bieten, um seine Vertriebstätigkeit erfolgreich durchführen zu können.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Provisionsansprüche des Handelsvertreters. Er hat das Recht, eine Provision für vermittelte oder abgeschlossene Geschäfte zu erhalten. Diese Provision wird im Handelsvertretervertrag festgelegt und kann abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Umsatzvolumen, dem Kundenwert oder anderen vereinbarten Kriterien sein.

Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses kann dem Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch zustehen. Dieser Ausgleichsanspruch soll den Handelsvertreter für seine bisherige Tätigkeit entschädigen und ermöglichen, eine neue berufliche Perspektive zu finden. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen für den Ausgleichsanspruch sind im Handelsvertretervertrag sowie in den einschlägigen Paragraphen des HGB festgelegt.

Es ist wichtig für beide Vertragspartner, ihre Rechte und Pflichten im Handelsvertretervertrag klar zu vereinbaren, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Eine sorgfältige Gestaltung und regelmäßige Aktualisierung des Vertrags kann dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen Handelsvertreter und Unternehmen erfolgreich zu gestalten.

4. Pflichtverletzungen und Konflikte: Beendigung und Kündigungsmöglichkeiten

Im Laufe eines Handelsvertreterverhältnisses können Pflichtverletzungen und Konflikte auftreten. In solchen Fällen haben beide Parteien das Recht zur Beendigung des Vertragsverhältnisses durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Wenn es zu wesentlichen Pflichtverletzungen kommt, die eine Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Neben den Kündigungsmöglichkeiten können Pflichtverletzungen auch zu Schadensersatzansprüchen führen. Daher ist es wichtig, dass die genauen rechtlichen Regelungen und Vorgehensweisen bei Pflichtverletzungen, Konflikten und der Beendigung des Vertragsverhältnisses im Handelsvertretervertrag klar festgelegt sind. So können potenzielle Unsicherheiten und Streitigkeiten vermieden werden.

Als Rechtsanwälte für Handelsvertreterrecht unterstützen wir unsere Mandanten dabei, ihre Rechte durchzusetzen und Konflikte im Handelsvertreterverhältnis zu lösen. Wir helfen ihnen, die besten Vorgehensweisen zu verstehen und angemessene rechtliche Schritte einzuleiten. Unser Ziel ist es, unseren Mandanten eine kompetente Beratung und Unterstützung in allen Belangen des Handelsvertreterrechts zu bieten.

Scroll to Top