Stiftung von Todes wegen

Unser Kanzleiname ist Schwarz Steinlaw.

Eine Stiftung von Todes wegen ermöglicht es Ihnen, nachhaltig Gutes zu tun und Ihre Werte über das Leben hinaus zu bewahren. Für die Errichtung einer solchen Stiftung ist es wichtig, die Nachlassregelung per Testament festzulegen. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Stiftung von Todes wegen gründen können und warum dies eine sinnvolle Lösung für die Ewigkeit ist.

1. Was ist eine Stiftung von Todes wegen?

Eine Stiftung von Todes wegen ist eine rechtliche Konstruktion, bei der eine Stiftung durch testamentarische Verfügung des Erblassers gegründet wird. Der Erblasser legt in seinem Testament die Bedingungen und den Zweck der Stiftung fest, sowie die Art und Weise, wie das Vermögen für diesen Zweck verwendet werden soll. Eine solche Stiftung ermöglicht es dem Erblasser, einen bleibenden Beitrag zu leisten und seine Werte in die Zukunft zu tragen.

2. Motive für eine Lösung für die Ewigkeit

Es gibt verschiedene Motive, warum Menschen eine Stiftung von Todes wegen gründen. Ein häufiges Motiv ist der Wunsch, nachhaltig Gutes zu tun und einen positiven gesellschaftlichen Beitrag zu leisten. Durch die Gründung einer solchen Stiftung haben Sie die Möglichkeit, philanthropische oder soziale Ziele zu unterstützen und dadurch Menschen in Not zu helfen.

So können Sie beispielsweise Bildungsprojekte fördern, um Kindern und Jugendlichen bessere Zukunftsperspektiven zu bieten. Oder Sie setzen sich für den Umweltschutz ein und tragen dazu bei, unsere Natur und Umwelt zu erhalten. Auch die Förderung von Kunst und Kultur kann ein motivierender Faktor sein, um unsere kulturelle Vielfalt zu bewahren und zu fördern.

Ein weiteres Motiv für die Gründung einer Stiftung von Todes wegen kann das Schaffen eines Vermächtnisses sein. Indem Sie Ihr Vermögen in eine solche Stiftung einbringen, geben Sie etwas zurück und hinterlassen eine bleibende Erinnerung an Ihre Werte und Überzeugungen.

Für Familienunternehmen und Familienvermögen kann eine Stiftung von Todes wegen eine sinnvolle Möglichkeit sein, den Fortbestand des Unternehmens oder die Erhaltung des Vermögens über Generationen hinweg zu sichern. Durch die Stiftung können langfristige Ziele und Strategien definiert werden, um den Erfolg des Familienunternehmens und den Erhalt des Familienvermögens zu gewährleisten.

Die Gründung einer Stiftung von Todes wegen ist also nicht nur eine Möglichkeit, Gutes zu tun und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, sondern auch eine strategische Entscheidung zur Sicherung des Vermögens und zum Erhalt eines Erbes für kommende Generationen.

3. Die Anordnung der Stiftung im Testament

Die rechtlichen Aspekte und Anforderungen für die Gründung einer Stiftung von Todes wegen

Um eine Stiftung von Todes wegen zu gründen, müssen bestimmte rechtliche Aspekte und Anforderungen erfüllt werden. Diese sollten im Testament festgelegt werden.

Zunächst sollten der Name der Stiftung, ihr Sitz und der Zweck der Stiftung im Testament eindeutig benannt werden. Es ist wichtig, dass der Stiftungsnamen prägnant und aussagekräftig ist, um die Identifikation und Wiedererkennung der Stiftung zu erleichtern. Der Sitz der Stiftung bestimmt das anwendbare Recht und die zuständigen Behörden.

Des Weiteren sollte im Testament festgelegt werden, welches Vermögen in die Stiftung eingebracht wird. Hierbei können sowohl Geldmittel als auch Sachwerte wie Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögensgegenstände eingebracht werden. Die genaue Auflistung und Bewertung des Vermögens ermöglicht es, die finanziellen Mittel der Stiftung zu definieren und die Möglichkeiten der Zielerreichung abzuschätzen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bildung des Vorstands der Stiftung gemäß § 81 BGB. Im Testament sollte festgelegt werden, wer die Verantwortung für die Führung und Verwaltung der Stiftung übernehmen soll. Dies können beispielsweise Familienmitglieder, Freunde, Geschäftspartner oder auch externe Experten sein. Die Auswahl des Vorstands ist eine bedeutende Entscheidung, da dieser die Interessen und Ziele der Stiftung vertreten und umsetzen wird.

Zusätzlich zur namentlichen Benennung der Stiftung, des Stiftungssitzes, des Stiftungszwecks, des einzubringenden Vermögens und der Bildung des Vorstands ist es sinnvoll, auch eine Satzung der Stiftung ins Testament aufzunehmen. Die Satzung regelt nähere Details zur Organisation, Arbeitsweise und Entscheidungsfindung in der Stiftung. Eine ausführliche Satzung kann dabei helfen, mögliche Konflikte oder Unklarheiten zu vermeiden und ermöglicht eine reibungslose Umsetzung der Stiftung.

Es ist wichtig, das Testament mit der Anordnung der Stiftung klar und präzise zu formulieren. Je detaillierter und konkreter die Angaben sind, desto besser kann der Wille des Erblassers umgesetzt werden und mögliche Unklarheiten oder Auslegungsprobleme werden vermieden.

4. Die Abwicklung durch den Testamentsvollstrecker

Bei der Umsetzung einer Stiftung von Todes wegen spielt der Testamentsvollstrecker eine wichtige Rolle. Als Testamentsvollstrecker tragen wir die Verantwortung für die Abwicklung des Nachlasses und die Durchführung des Stifterwillens gemäß den Bestimmungen einer testamentarischen Stiftung.

Unsere Aufgaben als Testamentsvollstrecker umfassen unter anderem:

  1. Die Beantragung und Durchsetzung der Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Stiftungsbehörde.
  2. Die Verwaltung des Nachlasses und des Vermögens gemäß den festgelegten Bestimmungen der Stiftung.
  3. Die Durchführung der vom Erblasser gewünschten Maßnahmen und Unterstützung bei der Umsetzung des Stiftungszwecks.
  4. Die Überwachung der Compliance und Einhaltung aller rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Stiftung.

Als fachkundige und vertrauenswürdige Testamentsvollstrecker stellen wir sicher, dass die Stiftung von Todes wegen gemäß den Wünschen des Erblassers umgesetzt wird. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Nachlassverwaltung sorgen wir für eine reibungslose und effiziente Abwicklung und unterstützen die Stiftung bei allen erforderlichen Maßnahmen.

5. Sinnvolle Alternative: (Vorrats-)Stiftung zu Lebzeiten

Für eine nachhaltige und aktive Gestaltung Ihres Vermögens gibt es eine alternative Option zur Gründung einer Stiftung von Todes wegen – die Errichtung einer (Vorrats-)Stiftung zu Lebzeiten. Bei dieser Lösung übertragen Sie als Stifter bereits zu Lebzeiten Vermögen in die Stiftung und haben die Möglichkeit, die Stiftung aktiv mitzugestalten und zu kontrollieren.

Durch eine frühzeitige Nachfolgeregelung sichern Sie die Verwendung Ihres Vermögens gemäß Ihren individuellen Zielen und Bedürfnissen. Die Gründung einer Vorratsstiftung bietet zudem steuerliche Vorteile, die sorgfältig geprüft und in Absprache mit einem Fachmann genutzt werden können.

Erwägen Sie die Option einer (Vorrats-)Stiftung zu Lebzeiten als sinnvolle Alternative zur Stiftung von Todes wegen, um Ihr Vermögen aktiv zu verwalten, Ihre Ziele zu verwirklichen und Ihre Werte langfristig zu bewahren.

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