Internationaler Handelsvertreter

Als internationaler Handelsvertreter sind wir Ihre Experten für die Einführung Ihrer Produkte in den globalen Markt. Wir sind Schwarz Steinlaw, eine Kanzlei mit Standorten in Hamburg, Berlin, München und Frankfurt. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Handelsrecht betreuen Unternehmen und Handelsvertreter sowohl in Deutschland als auch international.

1. Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters in der EU

Innerhalb der Europäischen Union steht einem Handelsvertreter, ebenso wie nach deutschem Recht, ein Ausgleichsanspruch bei Vertragsbeendigung zu. Die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG legt fest, dass dieser Ausgleich in Form von Schadensersatz oder Ausgleichszahlung entsprechend der nationalen Gesetzgebung erfolgen kann. In Deutschland hat man sich für den Ausgleichsanspruch entschieden.

2. Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters in Drittstaaten beim Bezug zur EU

Probleme können auftreten, wenn ein Handelsvertretervertrag gemäß der Vereinbarung der Parteien das Recht eines Drittlands anwendet und dieses Recht den Handelsvertreter weniger schützt als das deutsche Recht. Zum Beispiel kennt das amerikanische Recht keinen Ausgleichsanspruch für den Handelsvertreter. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob dem deutschen Handelsvertreter die zwingenden Normen des deutschen Rechts entzogen werden können.

3. Handelsvertreter mit Tätigkeit außerhalb der EU

Die besonderen Herausforderungen

Als international tätige Kanzlei Schwarz Steinlaw verstehen wir die einzigartigen Anforderungen von Handelsvertretern, die außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums agieren. In solch einer grenzüberschreitenden Tätigkeit können spezielle rechtliche Fragen aufkommen, insbesondere wenn deutsches Recht auf den Vertrag anwendbar ist.

Gemäß § 92c HGB besteht grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter, der bei Vertragsbeendigung geltend gemacht werden kann. Dieser Ausgleichsanspruch kann jedoch unter bestimmten Umständen ausgeschlossen werden, wenn der Handelsvertreter ausschließlich außerhalb der EU tätig ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Ausschluss des Ausgleichsanspruchs von den spezifischen Umständen des Vertrags sowie den geltenden Gesetzen abhängt. Unser erfahrenes Team von Anwälten unterstützt Handelsvertreter bei der Durchsetzung ihrer Rechte und berät sie umfassend zu den rechtlichen Aspekten ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeit.

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