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Startups: Überblick in Gründung & Finanz

Orientierung zum Thema, typische nächste Schritte und ein direkter Weg zur Anfrage. Die rechtliche Prüfung und Mandatsannahme erfolgen ausschließlich durch den jeweiligen unabhängigen Partner.

Klare ZuordnungUnabhängige PartnerKeine Mandatsannahme durch die Plattform

Kanzlei für Startups: Expertise in Gründung & Finanz

Eine individuelle Beratung oder Vertretung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen Partner nach eigener Prüfung und Mandatsannahme.

Kanzlei für Startups: Gründung, Finanzierung, Verkauf & Co

Eine individuelle Beratung oder Vertretung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen Partner nach eigener Prüfung und Mandatsannahme.

  • Beratung bei der Gründung eines Startups und der Wahl der richtigen Rechtsform
  • Unterstützung bei der Finanzierung Ihres Startups durch Investorensuche und Verhandlungen
  • Begleitung bei der Unternehmensführung, einschließlich Vertragsgestaltung und Compliance
  • Rechtliche Beratung und Unterstützung beim Verkauf oder der Übertragung Ihres Startups

Eine individuelle Beratung oder Vertretung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen Partner nach eigener Prüfung und Mandatsannahme.

Typische Themen für Gründer von Startups

Eine individuelle Beratung oder Vertretung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen Partner nach eigener Prüfung und Mandatsannahme.

I. Gründung eines Startups

Eine individuelle Beratung oder Vertretung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen Partner nach eigener Prüfung und Mandatsannahme.

II. Finanzierung von Startups

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III. Unternehmensführung eines bestehenden Startups

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IV. Startup kaufen, verkaufen oder übertragen

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Unsere 5 Gebote für Gründer vom Anwalt

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  1. Gebot 1: Rechtsberatung für Gründer – Beginnen Sie Ihr Startup mit einer soliden rechtlichen Basis. Unsere Rechtsberatung für Gründer hilft Ihnen bei der Wahl der richtigen Rechtsform, der Erstellung von Gesellschaftsverträgen und der Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.
  2. Gebot 2: Start-up Rechtstipps – Informieren Sie sich über die wichtigsten rechtlichen Aspekte eines Startups. Nutzen Sie unsere Start-up Rechtstipps, um sich über Themen wie Gewerbelizenzen, Datenschutz, geistiges Eigentum und Arbeitsrecht zu informieren.
  3. Gebot 3: Rechtliche Ratschläge für Startups – Lassen Sie sich von unseren Anwälten individuell beraten. Unsere rechtlichen Ratschläge für Startups helfen Ihnen dabei, spezifische Fragen und Herausforderungen zu klären und fundierte Entscheidungen für Ihren Unternehmenserfolg zu treffen.
  4. Gebot 4: Startup Rechtsberatung – Setzen Sie auf fundierte Rechtsberatung während des gesamten Startup-Prozesses. Unsere Startup Rechtsberatung unterstützt Sie bei der Bewältigung rechtlicher Herausforderungen, wie z.B. Vertragsverhandlungen, Unternehmensfinanzierung und Markenschutz.
  5. Gebot 5: Kontinuierlicher rechtlicher Support – Bleiben Sie jederzeit kompetent beraten. Unser Team steht Ihnen über den gesamten Lebenszyklus Ihres Startups hinweg zur Verfügung und unterstützt Sie bei der rechtlichen Strukturierung, der Lösung von Streitigkeiten und allen weiteren rechtlichen Fragen.

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Unterstützung über den gesamten Lebenszyklus des Startups

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Besondere Konditionen für Startups

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Basics für Gründer von unseren Anwälten

Als erfahrene Anwälte sind wir uns bewusst, dass Gründer von Startups mit einer Vielzahl von rechtlichen Informationen und Anforderungen konfrontiert werden. Daher haben wir eine Liste von grundlegenden Konzepten zusammengestellt, die Gründer kennen sollten, um ihre rechtlichen Angelegenheiten richtig zu regeln.

Eine der ersten Herausforderungen für Gründer ist die Wahl der richtigen Rechtsform für ihr Unternehmen. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, die Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen zu verstehen, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

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Persönlicher nächster Schritt

Anliegen einordnen lassen

Beschreiben Sie kurz Thema, Region, Beteiligte und bestehende Fristen. Wir koordinieren die Anfrage und vermitteln – sofern passend – einen unabhängigen Partner. Das Absenden begründet noch kein Mandat.

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