
STRAFRECHT · FRISTSACHE
Strafbefehl erhalten – Frist prüfen
Zustelltag, Gericht, Aktenzeichen und Rechtsfolgen sofort sichern. Wir koordinieren – sofern passend – den Kontakt zu einem unabhängigen Strafverteidiger.
Die Kontaktaufnahme mit der Plattform begründet kein Mandat. Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängig beauftragten Partneranwalt.
Das ist jetzt wichtig
Bei einem Strafbefehl ist eine schnelle, aber sachliche Einordnung wichtig. Ob ein Einspruch sinnvoll ist und wie weit er reichen sollte, kann nur nach Prüfung entschieden werden.
01
Zustellung dokumentieren
Bewahren Sie Umschlag und Strafbefehl auf und notieren Sie den tatsächlichen Zustelltag.
02
Rechtsfolgen erfassen
Notieren Sie Geldstrafe, Tagessätze, Fahrverbot, Einziehung oder weitere angeordnete Folgen.
03
Frist priorisieren
§ 410 StPO sieht grundsätzlich zwei Wochen nach Zustellung für den Einspruch vor.
Zwei Wochen für den Einspruch
Nach § 410 Abs. 1 StPO kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch beim erlassenden Gericht eingelegt werden. Ohne rechtzeitigen Einspruch steht der Strafbefehl nach § 410 Abs. 3 einem rechtskräftigen Urteil gleich. Der Einspruch kann nach Absatz 2 auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.
Amtliche Grundlage: § 410 Strafprozessordnung. Der konkrete Fristbeginn und mögliche Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Welche Angaben helfen bei der Zuordnung?
Nennen Sie Zustelltag, Gericht, Aktenzeichen, Tatvorwurf, festgesetzte Rechtsfolgen und bekannte Termine. Der vollständige Strafbefehl sollte erst nach sicherer Zuordnung und Abstimmung mit dem möglichen Partner übermittelt werden.
Häufige Fragen
Wie lang ist die Einspruchsfrist?
§ 410 StPO nennt grundsätzlich zwei Wochen nach Zustellung. Der genaue Fristlauf und mögliche Besonderheiten müssen anhand der Zustellung geprüft werden.
Ist ein Einspruch immer sinnvoll?
Nein. Chancen, Risiken, Kosten und mögliche Beschränkung des Einspruchs hängen vom Akteninhalt und den persönlichen Zielen ab.
Legt die Plattform Einspruch ein?
Nein. Die Plattform nimmt keine Prozesshandlungen vor. Erst der beauftragte Partneranwalt kann nach Mandatsannahme konkrete Schritte übernehmen.
Zustelltag und Aktenzeichen direkt bereithalten
Bei der ersten Kontaktaufnahme bitte den genauen Zustelltag zuerst nennen; eine Fristwahrung wird erst nach ausdrücklicher Mandatsbestätigung übernommen.
Anliegen einordnen lassen
Beschreiben Sie kurz Thema, Region, Beteiligte und bestehende Fristen. Wir koordinieren die Anfrage und vermitteln – sofern passend – einen unabhängigen Partner. Das Absenden begründet noch kein Mandat.

