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Vorladung als Beschuldigter erhalten

Orientierung zum Thema, typische nächste Schritte und ein direkter Weg zur Anfrage. Die rechtliche Prüfung und Mandatsannahme erfolgen ausschließlich durch den jeweiligen unabhängigen Partner.

Klare ZuordnungUnabhängige PartnerKeine Mandatsannahme durch die Plattform
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Vorladung als Beschuldigter erhalten

STRAFRECHT · ERMITTLUNGSVERFAHREN

Vorladung als Beschuldigter erhalten

Absender, Aktenzeichen, Termin und Beschuldigtenstatus zuerst klären. Wir koordinieren – sofern passend – den Kontakt zu einem unabhängigen Strafverteidiger.

Die Kontaktaufnahme mit der Plattform begründet kein Mandat. Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängig beauftragten Partneranwalt.

Das ist jetzt wichtig

Eine Vorladung sollte nicht pauschal behandelt werden. Pflichten und sinnvolle nächste Schritte hängen unter anderem davon ab, ob Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht geladen haben.

01

Schreiben einordnen

Prüfen Sie Absender, Status als Beschuldigter oder Zeuge, Aktenzeichen, Tatvorwurf und Termin.

02

Keine spontane Einlassung

Beschuldigte dürfen sich zur Sache äußern oder schweigen und vor der Vernehmung einen Verteidiger befragen.

03

Partnerprüfung anfragen

Ein Strafverteidiger kann nach Konfliktprüfung klären, welche Reaktion und gegebenenfalls Akteneinsicht in Betracht kommt.

Aussagefreiheit und Verteidigerkontakt

§ 136 StPO sieht vor, dass Beschuldigte auf ihr Recht hinzuweisen sind, sich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit einen Verteidiger zu befragen. § 163a Abs. 3 StPO regelt ausdrücklich die Pflicht, auf Ladung der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.

Amtliche Grundlage: § 136 Strafprozessordnung. Der konkrete Fristbeginn und mögliche Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Welche Angaben helfen bei der Zuordnung?

Hilfreich sind Absender, Aktenzeichen, Tatvorwurf, Rolle im Verfahren, Termin, bereits erfolgte Kontakte mit Behörden und Angaben dazu, ob Durchsuchung, Sicherstellung oder weitere Maßnahmen stattgefunden haben. Keine Sachverhaltsdetails offen per unverschlüsselter E-Mail senden.

Häufige Fragen

Muss ich zu jeder Vorladung erscheinen?

Das hängt insbesondere vom Absender und Ihrer Rolle ab. § 163a Abs. 3 StPO nennt die Erscheinenspflicht bei Ladung der Staatsanwaltschaft. Das konkrete Schreiben sollte geprüft werden.

Darf ich als Beschuldigter schweigen?

§ 136 StPO sieht vor, dass es dem Beschuldigten freisteht, sich zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und einen Verteidiger zu befragen.

Erhält die Plattform Akteneinsicht?

Nein. Die Plattform führt kein Mandat. Akteneinsicht und Verteidigung erfolgen ausschließlich durch den beauftragten unabhängigen Partneranwalt.

Absender und Termin sofort nennen

Für die organisatorische Zuordnung genügen zunächst Aktenzeichen, Absender, Termin und Vorwurf in Stichworten.

Persönlicher nächster Schritt

Anliegen einordnen lassen

Beschreiben Sie kurz Thema, Region, Beteiligte und bestehende Fristen. Wir koordinieren die Anfrage und vermitteln – sofern passend – einen unabhängigen Partner. Das Absenden begründet noch kein Mandat.

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