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Immobilien und Steuern: Anfrage einordnen lassen

Orientierung zum Thema, typische nächste Schritte und ein direkter Weg zur Anfrage. Die rechtliche Prüfung und Mandatsannahme erfolgen ausschließlich durch den jeweiligen unabhängigen Partner.

Klare ZuordnungUnabhängige PartnerKeine Mandatsannahme durch die Plattform

Professionelle Steuerberatung für Immobilien in Deutschland

Mögliche nächste Schritte nach individueller Prüfung

Steuerberatung für Immobilien - Steuerberater und Fachanwälte

Prüfung und weiteres Vorgehen

Eine individuelle Beratung oder Vertretung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen Partner nach eigener Prüfung und Mandatsannahme.

Vermietung, Verkauf, Verwaltung, Erbschaft, Schenkung

Vorgehen im konkreten Fall

Die Plattform koordiniert die Anfrage; die fachliche Bearbeitung übernimmt der jeweilige Partner.

Der Partner prüft Interessenkollision, Umfang und Vorgehen vor Beginn der rechtlichen Bearbeitung.

Die Plattform übernimmt die organisatorische Zuordnung. Der ausgewählte Partner entscheidet eigenständig über Prüfung und Mandatsannahme.

Für eine belastbare Einschätzung sind Unterlagen und Ziele direkt mit dem ausgewählten Partner abzustimmen.

1. Die Besteuerung von Immobilien - ein Überblick

Eine individuelle rechtliche Einordnung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen, zugelassenen Partner.

Die Immobilienbesteuerung umfasst verschiedene Steuerarten wie Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Jede dieser Steuern hat bestimmte Regelungen und Anforderungen, die Immobilieneigentümer und Investoren beachten müssen.

Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Immobilienbesteuerung sind die steuerlichen Aspekte von Immobilieninvestitionen. Beim Kauf, Verkauf oder Vermietung von Immobilien gibt es spezifische Steuerregelungen, die berücksichtigt werden müssen, um eine optimale Steuerplanung zu gewährleisten.

Welche Schritte sinnvoll sind, hängt von Sachverhalt, Fristen und dem Ergebnis der individuellen Prüfung ab.

2. Steuerarten: Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer etc.

In diesem Abschnitt werden verschiedene Steuerarten untersucht, die bei der Besteuerung von Immobilien relevant sind.

Der ausgewählte Partner prüft den Sachverhalt eigenständig und entscheidet über die Mandatsannahme.

Die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt, wird ebenfalls behandelt.

Rechtsberatung und Vertretung setzen die gesonderte Beauftragung eines unabhängigen Partners voraus.

Die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, die bei der Übertragung von Immobilienvermögen anfallen, sowie die Grundsteuer, die regelmäßig auf Immobilien erhoben wird, werden ebenfalls erläutert.

Die rechtliche Verantwortung für Prüfung, Beratung und Vertretung liegt ausschließlich beim beauftragten Partner.

3. Steuern sparen mit Familienpool, Immobilien-GmbH und Stiftung

In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie durch die Nutzung von Strukturen wie dem Immobilien-Familienpool, der vermögensverwaltenden Immobilien-GmbH und der Immobilien-Familienstiftung Steuern sparen können.

a. Immobilien-Familienpool (Familiengesellschaft)

Ein Familienpool bietet die Möglichkeit, Immobilienvermögen in einer Familienfirma zu bündeln und Steuervorteile zu nutzen.

b. Vermögensverwaltende Immobilien-GmbH

Die Gründung einer vermögensverwaltenden Immobilien-GmbH ermöglicht es Ihnen, die steuerlichen Vorteile einer GmbH im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung von Immobilien zu nutzen.

c. Immobilien-Familienstiftung

Eine Immobilien-Familienstiftung bietet die Möglichkeit, Immobilienvermögen in einer rechtlichen Struktur zu halten und steuerliche Vorteile zu erzielen.

d. Optionsmodell für Immobiliengesellschaften

Konkrete Handlungsoptionen werden nach Prüfung des Einzelfalls mit dem ausgewählten Partner geklärt.

Entdecken Sie die verschiedenen Möglichkeiten, Ihre Immobilieninvestitionen steuerlich zu optimieren.

4. Wohnungsunternehmen - steuerfrei bei Erbschaft und Schenkung

Fristen, Unterlagen und Kosten klärt der unabhängig beauftragte Partner unmittelbar mit der anfragenden Person.

Ein Wohnungsunternehmen ist eine Gesellschaft, die sich auf den Erwerb, die Verwaltung und Vermietung von Wohnimmobilien spezialisiert hat. Durch die Gründung eines Wohnungsunternehmens können Sie Ihre Immobilieninvestitionen in einer rechtlichen Struktur bündeln und von steuerlichen Vorteilen profitieren.

Im Rahmen von Erbschaft und Schenkung gibt es spezielle steuerliche Regelungen, die es ermöglichen, Wohnungsunternehmen steuerfrei zu übertragen. Dies bedeutet, dass Sie bei der Übertragung von Wohnungsunternehmen an Ihre Nachkommen oder bei Schenkungen an Dritte bestimmte Steuervorteile in Anspruch nehmen können. Dadurch wird das Vermögen innerhalb der Familie gehalten und steuerlich begünstigt weitergegeben.

Eine individuelle Beratung oder Vertretung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen Partner nach eigener Prüfung und Mandatsannahme.

Die Plattform vermittelt den Kontakt; Beratung und Vertretung erfolgen im eigenverantwortlichen Mandat des Partners.

Der ausgewählte unabhängige Partner prüft den Sachverhalt und bestimmt die geeigneten nächsten Schritte.

Die rechtliche Einordnung erfolgt erst nach eigener Prüfung und Mandatsannahme durch den ausgewählten Partner.

Ein Mandat entsteht erst durch eine gesonderte Vereinbarung mit einem zugelassenen unabhängigen Partner.

Vorgehen im konkreten Fall

Leistungsumfang nach Mandatsannahme

Persönlicher nächster Schritt

Anliegen einordnen lassen

Beschreiben Sie kurz Thema, Region, Beteiligte und bestehende Fristen. Wir koordinieren die Anfrage und vermitteln – sofern passend – einen unabhängigen Partner. Das Absenden begründet noch kein Mandat.

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