Vereinfachtes Ertragswertverfahren – Wert leicht gemacht
Erfahren Sie alles über das vereinfachtes Ertragswertverfahren zur präzisen Bewertung von Immobilien auf dem deutschen Markt.
Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist eine anerkannte Methode zur Unternehmensbewertung und wird zur Ermittlung des gemeinen Werts von verschiedenen Unternehmensformen, wie Einzelunternehmen, Anteilen an Personengesellschaften und nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften, angewendet. Es basiert auf einfachen Annahmen und ist gesetzlich geregelt. Das Verfahren verwendet den zukünftig nachhaltig zu erzielenden Jahresertrag als Grundlage und berechnet den Unternehmenswert mit Hilfe eines Kapitalisierungsfaktors. Es ist eine vereinfachte Bewertungsmethode, die nicht alle Einflussfaktoren berücksichtigt, die in einer umfassenden Unternehmensbewertung einbezogen werden würden.
Grundsätzliche Methodik
Um den Wert eines Unternehmens mithilfe des vereinfachten Ertragswertverfahrens zu ermitteln, werden der Jahresertrag und der Kapitalisierungsfaktor berechnet. Die Berechnung des Jahresertrags basiert auf dem durchschnittlichen Steuerbilanzgewinn der letzten 3 Jahre. Hierbei werden verschiedene Faktoren wie Gewinn, Hinzurechnungen und Abzüge berücksichtigt, um den nachhaltigen Jahresertrag zu ermitteln. Dieser bereinigte Jahresertrag wird dann mit dem gesetzlich festgelegten Kapitalisierungsfaktor von 13,75 % multipliziert. Das Ergebnis dieser Berechnung ist der vereinfachte Ertragswert des Unternehmens.
Die Höhe des Gewinns, die Hinzurechnungen und Abzüge sowie das Betriebsvermögen sind entscheidende Faktoren bei der Berechnung des Jahresertrags. Der Gewinn wird auf Basis des steuerlichen Jahresüberschusses ermittelt, wobei verschiedene steuerrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden. Die Hinzurechnungen beziehen sich auf Einkünfte, die nicht zum steuerlichen Gewinn zählen, aber den tatsächlichen Ertrag des Unternehmens beeinflussen können. Abzüge hingegen reduzieren den Jahresertrag und beziehen sich auf Ausgaben, die nicht zum steuerlichen Gewinn hinzugerechnet werden. Das Betriebsvermögen umfasst alle Vermögenswerte, die zur Ausübung des Unternehmens erforderlich sind.
Der Kapitalisierungsfaktor ist ein gesetzlich festgelegter Wert, der den Risikofaktor eines Unternehmens darstellt. Er berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Branche, das Wachstumspotenzial und die finanzielle Stabilität des Unternehmens. Durch die Multiplikation des bereinigten Jahresertrags mit dem Kapitalisierungsfaktor wird der vereinfachte Ertragswert des Unternehmens ermittelt.
Zusätzlich zum vereinfachten Ertragswert wird auch der Substanzwert des Unternehmens festgelegt. Der Substanzwert bildet die Wertuntergrenze und gibt Auskunft über den Wert des Unternehmens, wenn keine Gewinne erwirtschaftet werden. Er basiert auf dem Betriebsvermögen, abzüglich der Schulden und Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist eine wertvolle Methode zur Bewertung von Unternehmen und findet in verschiedenen Bereichen der Unternehmensbewertung praktische Anwendung. Es wird häufig für steuerliche Zwecke, wie die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, eingesetzt. Durch die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens können Unternehmen effizient und schnell bewertet werden.
Zusätzlich wird das Verfahren auch bei Unternehmensverkäufen, Fusionen, Übernahmen und der Nachfolgeplanung genutzt. Es ermöglicht den beteiligten Parteien, den Wert des Unternehmens besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Es ist jedoch wichtig, die Limitationen des vereinfachten Ertragswertverfahrens zu beachten. Da es einfache Annahmen verwendet, ist es weniger präzise als umfassendere Bewertungsmethoden. Bei der Anwendung des Verfahrens sollte daher Vorsicht walten und die Ergebnisse kritisch betrachtet werden.
Unser Kanzleiname ist Schwarz Steinlaw. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Unternehmensbewertung und stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens zu unterstützen.