Unternehmensnachfolge durch Schenkung
Die lebzeitige Schenkung eines Unternehmens an Familienangehörige ist in vielen Fällen die sinnvollste Form der Unternehmensnachfolge. Durch die rechtzeitig eingeleitete Übergabe des Betriebes lassen sich Erbstreitigkeiten und Steuern vermeiden und die Zukunft des Unternehmens langfristig sichern. Kinder können so gezielt an die Aufgaben und die Verantwortung eines Unternehmers herangeführt werden. Auch lassen sich komplexe Firmenstrukturen, wie Betriebsaufspaltungen, mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf optimal gestalten. Daher ist die lebzeitige Übertragung eines Unternehmens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegenüber der Vererbung zum Todeszeitpunkt regelmäßig sinnvoll und vorzugswürdig.
Unser Kanzlei, Schwarz Steinlaw, bietet umfassende anwaltliche Leistungen für die Unternehmensnachfolge durch Schenkung an. Wir stellen unseren Mandanten Teams von Rechtsanwälten und Fachanwälten für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht und Familienrecht zur Verfügung, um eine ganzheitliche Beratung anzubieten.
Zu unseren Leistungen gehören die Erarbeitung eines steuerlich und pflichtteilsrechtlich effizienten Unternehmensnachfolgekonzepts, die Gestaltung und Prüfung von Schenkungen und Übergabeverträgen, die Gestaltung von Nießbrauchvorbehalten und Versorgungsleistungen zur Absicherung des Unternehmers, die Rückabwicklung von Schenkungen über gesetzliche Widerrufsrechte oder vertragliche Rücktrittsrechte, die Beratung bezüglich Familiengesellschaften für die Unternehmensnachfolge, die Verhinderung des Zugriffs von Schwiegerkindern, Gläubigern und Pflichtteilsberechtigten, die Einbindung von Kindern als Gesellschafter, die Schenkungssteuervermeidung durch Nutzung von Freibeträgen und Vergünstigungen sowie die Prüfung und Gestaltung von Betriebsaufspaltungen im Zusammenhang mit der Firmenübergabe.
Von unseren Standorten in Hamburg, Berlin, München und Frankfurt aus bieten wir bundesweite Beratung an.
Einheitliches erb- und gesellschaftsrechtliches Konzept
Bei der Unternehmensnachfolge ist es entscheidend, ein einheitliches erb- und gesellschaftsrechtliches Konzept zu entwickeln. Dies beinhaltet die Abstimmung des Gesellschaftsvertrags mit der erbrechtlichen Gestaltung, um sicherzustellen, dass der designierte Nachfolger sowohl nach dem Erbrecht als auch nach dem Gesellschaftsrecht anerkannt wird.
Insbesondere bei einer lebzeitigen Unternehmensnachfolge ist die enge Verzahnung beider Rechtsbereiche von großer Bedeutung. Es ist ratsam, die Firmenstruktur entsprechend anzupassen und ein Kontrollorgan wie einen Beirat oder Aufsichtsrat einzurichten, um eine kontrollierte Übergabe des Unternehmens zu gewährleisten.
Ein einheitliches erb- und gesellschaftsrechtliches Konzept hat den Vorteil, dass Erbstreitigkeiten vermieden und eine reibungslose Unternehmensnachfolge sichergestellt werden kann.
Bei einer lebzeitigen Unternehmensnachfolge stellen sich viele Fragen, vor allem in Bezug auf die Versorgung des abgebenden Unternehmers und seiner Familie nach der Übergabe. Da das vorherige Geschäftsführergehalt und die Erträge aus dem übergebenen Unternehmen wegfallen, ist es wichtig, alternative Versorgungsmöglichkeiten zu finden. Unsere Kanzlei, Schwarz Steinlaw, kann Ihnen dabei helfen, die finanzielle Absicherung nach der Übergabe zu planen und umzusetzen.
Eine Option ist die Einrichtung einer Rente für den abgebenden Unternehmer. Durch eine regelmäßige Rentenzahlung können die verlorenen Einkünfte teilweise kompensiert und eine stabile finanzielle Grundlage geschaffen werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Vereinbarung einer Gewinnbeteiligung. Hierbei erhält der abgebende Unternehmer einen Anteil am Gewinn des übergebenen Unternehmens. Dies kann für eine fortlaufende finanzielle Unterstützung sorgen.
Um eine gerechte Verteilung des Vermögens sicherzustellen, können auch Ausgleichszahlungen für andere Familienmitglieder vereinbart werden. So können beispielsweise Kinder oder andere nahe Verwandte finanziell berücksichtigt werden.
Vertragliche Regelungen spielen eine wichtige Rolle bei der Absicherung des abgebenden Unternehmers und seiner Versorgung. Unsere Anwälte bei Schwarz Steinlaw stehen Ihnen bei der Erarbeitung und Umsetzung solcher vertraglichen Regelungen zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Verträgen, um Ihre finanzielle Absicherung nach der Übergabe zu gewährleisten. Dabei berücksichtigen wir auch die steuerlichen Auswirkungen und helfen Ihnen, mögliche steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
Es ist ratsam, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, um eine finanzielle Absicherung nach der Übergabe sicherzustellen. Unsere Experten bei Schwarz Steinlaw stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Versorgung des abgebenden Unternehmers und seiner Angehörigen zu helfen.
Bei der Schenkung von Betriebsvermögen sind vertragliche Rückforderungsansprüche von großer Bedeutung. Sie dienen der Absicherung des Schenkers und des Unternehmens. Im Schenkungsvertrag werden Regelungen festgelegt, unter welchen Umständen die Schenkung rückgängig gemacht werden kann. Rückforderungsansprüche können sowohl vom beschenkten Nachfolger als auch vom Schenker selbst stammen.
Beispiele für Rückforderungsgründe sind die Insolvenz des Nachfolgers, der Verkauf oder die Belastung übertragener Firmenanteile ohne Genehmigung des Schenkers und die grundlose Niederlegung der Unternehmensleitungsfunktion durch den Nachfolger. Neben den vertraglichen Rückforderungsansprüchen gibt es auch gesetzliche Widerrufsrechte, zum Beispiel bei grobem Undank oder Verarmung des Schenkers. Um die Rückforderung abzusichern, sollte eine Rückübertragung der Anteile vereinbart werden, damit der abgebende Unternehmer volle Kontrolle behält.
Ein Nießbrauch am Unternehmen kann zur wirtschaftlichen Absicherung des Schenkers dienen. Es ermöglicht ihm, auch nach der Übertragung des Unternehmens noch Einflussrechte auszuüben. Der Nießbrauchvorbehalt wird in den Verträgen festgelegt und bietet eine finanzielle Sicherheit für den abgebenden Unternehmer.
Versorgungsleistungen können ebenfalls in die Nachfolgeregelungen integriert werden, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten. Es ist wichtig, die steuerlichen Auswirkungen bei der Gestaltung von Nießbrauch und Versorgungsleistungen zu berücksichtigen.
Schaffung einer steuereffizienten Nachfolgestruktur
Bedeutung einer steuereffizienten Nachfolgestruktur
Bei der Unternehmensnachfolge durch Schenkung ist die Schaffung einer steuereffizienten Nachfolgestruktur von großer Bedeutung. Eine gut durchdachte Steuerstruktur ermöglicht es, Steuern zu optimieren und das Vermögen des Unternehmens zu erhalten. Durch die Nutzung von steuerlichen Freibeträgen und Vergünstigungen lassen sich die steuerlichen Belastungen reduzieren.
Voraussetzungen für Steuerbefreiung von Betriebsvermögen
Um von Steuerbefreiungen für das übertragene Betriebsvermögen zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Es ist wichtig, diese Voraussetzungen im Rahmen der Nachfolgestruktur zu berücksichtigen. Dadurch können sowohl bei der Schenkungssteuer als auch bei der Erbschaftssteuer erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden.
Überprüfung der bestehenden Rechtsform und Einrichtung einer Holding-Struktur
Im Rahmen der Nachfolgestruktur sollte auch die bestehende Rechtsform des Unternehmens überprüft werden. Möglicherweise ist es sinnvoll, eine andere Rechtsform oder eine Holding-Struktur zu wählen, um die steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen. Eine Holding-Struktur ermöglicht es, die Vermögenswerte des Unternehmens auf verschiedene Unternehmensteile aufzuteilen und dadurch steuerliche Vorteile zu erzielen.
Berücksichtigung von Familiengesellschaften oder Familienstiftungen
Die Einbeziehung von Familiengesellschaften oder Familienstiftungen kann ebenfalls eine Rolle bei der Schaffung einer steuereffizienten Nachfolgestruktur spielen. Durch die Nutzung dieser Instrumente können Vermögenswerte effizient gehalten und übertragen werden, wodurch Steuervorteile erzielt werden können. Es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Ziele der Familie bei der Gestaltung der Nachfolgestruktur zu berücksichtigen.
Regelung der steuerlichen Aspekte bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten müssen auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden. Es ist wichtig, die nationalen und internationalen Steuerregelungen zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Steuern zu optimieren und rechtliche Konflikte zu vermeiden. Eine sorgfältige Planung und Beratung ist bei solchen Sachverhalten unerlässlich.