Haftungsdach für gebundene Vermittler in Deutschland

Entdecken Sie, wie das Haftungsdach für gebundene Vermittler in Deutschland deren Verantwortung und Risiken im Finanzsektor reguliert.

Haftungsdach für gebundene Vermittler / Tied Agents

Das Haftungsdach ist eine alternative Lösung für gebundene Vermittler in Deutschland, die keine eigene BaFin-Lizenz besitzen oder sich ausschließlich auf die Fondsvermittlung beschränken möchten. Es bietet eine Möglichkeit, die Verantwortung und Risiken im Finanzsektor zu regulieren.

Unter einem Haftungsdach können gebundene Vermittler arbeiten und dadurch von der Haftung und Regulierung eines Kredit- oder Wertpapierinstituts profitieren. Dies ermöglicht ihnen, Wertpapierdienstleistungen anzubieten, ohne eine eigene BaFin-Lizenz zu benötigen. Stattdessen agieren sie im Namen und unter der Haftung des Haftungsdachs.

Das Haftungsdach übernimmt administrative und aufsichtsrechtliche Aufgaben und prüft die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der gebundenen Vermittler. Es gibt verschiedene Haftungsdächer in Deutschland, die ihre Dienstleistungen anbieten.

Anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Haftungsdach

Unsere Kanzlei Schwarz Steinlaw bietet anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Haftungsdach für gebundene Vermittler an. Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater beraten gebundene Vermittler, Banken und Finanzdienstleister zu allen Fragen rund um das Haftungsdach.

Wir bieten Beratung für Anlageberater zu den rechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Rahmen eines Haftungsdachs und stellen Alternativen dar. Zudem beraten wir gebundene Vermittler hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach dem KWG, WpHG und MiFID II.

Wir unterstützen bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen zwischen Haftungsdach und gebundenem Vermittler und vertreten bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Haftungsdach und gebundenem Vermittler.

Darüber hinaus bieten wir auch Unterstützung bei der Beantragung einer BaFin-Zulassung beim Wechsel aus dem Haftungsdach heraus. Unsere Kanzlei berät auch zu anderen vertragsrechtlichen, aufsichtsrechtlichen und steuerlichen Fragen im Bereich Finanzdienstleistungen.

Wie funktioniert das Haftungsdach?

Das Haftungsdach ermöglicht es vertraglich gebundenen Vermittlern, auch bekannt als Tied Agents, unter der Haftung und Regulierung eines renommierten Kredit- oder Wertpapierinstituts zu arbeiten. Gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) ist es für Anlageberater, Anlagevermittler und Finanzanlagenvermittler erforderlich, eine BaFin-Erlaubnis für ihre Tätigkeit zu besitzen. Die Erlangung dieser Erlaubnis kann jedoch viele Vermittler vor Herausforderungen stellen, da sie bestimmte organisatorische Anforderungen erfüllen müssen, ein aufsichtsrechtliches Mindesteigenkapital vorweisen müssen und in der Regel erfahrene und geeignete Geschäftsleiter benötigen.

Das Haftungsdach bietet eine attraktive Alternative für Vermittler, die keine eigene BaFin-Lizenz erwerben können oder möchten. Unter einem Haftungsdach agieren diese Vermittler im Namen des Instituts und unter dessen Haftung. Das Haftungsdach übernimmt dabei wichtige administrative und aufsichtsrechtliche Aufgaben, um sicherzustellen, dass die Vermittler den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Bei der Auswahl eines Haftungsdachs ist es wichtig, die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit des Instituts zu prüfen. Das haftende Unternehmen sollte über eine langjährige Erfahrung in der Finanzbranche verfügen und sich durch eine solide Reputation auszeichnen. Es ist auch ratsam, die angebotenen Dienstleistungen und Konditionen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Vermittlers entsprechen.

Die BaFin führt ein öffentliches Register, das Informationen über vertraglich gebundene Vermittler enthält, die unter einem Haftungsdach arbeiten. Kunden haben somit die Möglichkeit, sich bei etwaigen Haftungsfällen direkt an das Haftungsdach zu wenden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Haftung des Vermittlers im Innenverhältnis mit dem haftenden Unternehmen bestehen kann.

Alternativen zum Haftungsdach

Als Alternative zum Haftungsdach bieten sich die eigene BaFin-Lizenz nach dem KWG oder eine Gewerbeerlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO an. Eine eigene BaFin-Lizenz erfordert jedoch ein ausreichendes Anfangskapital, erfahrene Geschäftsleiter und hohe administrative Anforderungen. Es ist wichtig, die individuellen Voraussetzungen sowie Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen, um die passende Alternative zum Haftungsdach zu wählen.

Die Gewerbeerlaubnis als Finanzanlagenvermittler ist eine weitere Option. Diese erlaubt die Vermittlung von bestimmten Finanzinstrumenten wie Fonds, ist jedoch auf die Fondsvermittlung beschränkt. Sie erfordert einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung. Je nach Tätigkeitsfeld und Zielen des Vermittlers kann die Gewerbeerlaubnis eine attraktive Alternative in Betracht gezogen werden.

Unsere Kanzlei Schwarz Steinlaw unterstützt bei der Beratung zu den verschiedenen Alternativen zum Haftungsdach. Wir helfen bei der Beantragung und Compliance im Rahmen der gewählten Optionen. Zusammen analysieren wir die individuellen Anforderungen und Ziele und erarbeiten eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Situation. Wir stehen Ihnen zur Seite, um eine fundierte Entscheidung zu treffen und den richtigen Weg für Ihre Vermittlungstätigkeit im Finanzsektor zu wählen.

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