Geschäftsführervertrag Grundlagen für Unternehmen

Erfahren Sie alles über die Grundlagen des Geschäftsführervertrags und wie dieser das Fundament für erfolgreiche Unternehmen bildet.

Geschäftsführervertrag

Ein Geschäftsführervertrag ist ein essentielles Dokument für eine GmbH und ihren Geschäftsführer. Er bildet das Fundament für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und definiert die Rechte und Pflichten beider Parteien. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema Geschäftsführervertrag auseinandersetzen, wichtige Regelungsbereiche betrachten und aufzeigen, wie man mögliche Fallstricke vermeidet.

Als rechtliche Grundlage legt der Geschäftsführervertrag die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit des Geschäftsführers fest. Er enthält typischerweise Klauseln, die die wichtigsten Regelungen und Verpflichtungen abdecken. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte im Geschäftsführervertrag berücksichtigt werden, können Muster und Vorlagen als Orientierung dienen.

In den nächsten Abschnitten werden wir uns eingehender mit den klassischen Regelungsbereichen eines Geschäftsführervertrags befassen, die Vorgaben für bereits bestehende Anstellungsverhältnisse diskutieren und den Umfang der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis beleuchten. Des Weiteren werden wir uns mit zustimmungspflichtigen Geschäften, der Vergütung des Geschäftsführers, der Geschäftsführerhaftung, der Befristung und Kündigungsfrist, dem Wettbewerbsverbot, den Besonderheiten bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer sowie der Prüfung der Wirksamkeit des Vertrags befassen.

Ein Geschäftsführervertrag ist eine rechtliche Vereinbarung mit weitreichenden Konsequenzen für beide Seiten. Daher empfehlen wir, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Vertrag alle relevanten Aspekte abdeckt und den Interessen beider Parteien gerecht wird.

1. Checkliste: Klassische Regelungsbereiche eines Geschäftsführervertrages

Um sicherzustellen, dass alle relevanten Regelungsbereiche im Geschäftsführervertrag abgedeckt sind, kann eine Checkliste helfen. Hier sind einige klassische Regelungsbereiche, die in einem Geschäftsführervertrag berücksichtigt werden sollten:

  1. Tätigkeitsbeschreibung des Geschäftsführers
  2. Vergütung
  3. Vertretungsbefugnis
  4. Haftung
  5. Wettbewerbsverbot
  6. Kündigungsfristen
  7. Abfindungen

Die Tätigkeitsbeschreibung des Geschäftsführers definiert genau, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten er übernimmt. Die Vergütung regelt die finanzielle Entschädigung für seine Tätigkeit. Die Vertretungsbefugnis legt fest, in welchem Maße der Geschäftsführer die GmbH nach außen hin vertreten und Geschäfte abschließen darf.

Die Haftung bestimmt die rechtlichen Konsequenzen und Pflichten des Geschäftsführers im Falle von Pflichtverletzungen. Das Wettbewerbsverbot verhindert, dass der Geschäftsführer während und nach Beendigung des Vertrags Konkurrenztätigkeiten ausübt.

Die Kündigungsfristen geben an, in welchem Zeitraum der Vertrag ordentlich gekündigt werden kann. Abfindungen können vereinbart werden und dienen als finanzielle Kompensation bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags.

Mit einer detaillierten Checkliste können diese und weitere Regelungsbereiche systematisch überprüft und in den Geschäftsführervertrag aufgenommen werden.

2. Regelungen zu bevor bestehenden Anstellungsverhältnissen

In einigen Fällen besteht bereits vor Abschluss des Geschäftsführervertrags ein bestehendes Anstellungsverhältnis zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH. Es sollte festgelegt werden, wie mit diesem Anstellungsverhältnis umgegangen wird und ob es in den Geschäftsführervertrag integriert oder separat behandelt wird. Mögliche Regelungen umfassen die Beendigung des bestehenden Anstellungsverhältnisses und die Übernahme von Ansprüchen oder Verpflichtungen.

Um das Anstellungsverhältnis angemessen zu regeln, sind klare Vereinbarungen im Geschäftsführervertrag von großer Bedeutung. Es sollten Regelungen getroffen werden, die die Interessen beider Parteien berücksichtigen und Rechtsklarheit schaffen.

3. Umfang der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis

Der Geschäftsführervertrag regelt den Umfang der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis des Geschäftsführers. In diesem Vertrag wird festgelegt, in welchem Rahmen der Geschäftsführer die Gesellschaft nach außen vertreten und Geschäfte abschließen kann. Dabei ist es wichtig, dass die Regelungen klar und präzise formuliert sind und die rechtlichen Grenzen sowie eventuelle Zustimmungspflichten berücksichtigen.

Die Vertretungsbefugnis umfasst beispielsweise die Kompetenz, Verträge abzuschließen, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen der Gesellschaft abzugeben oder Gerichtsverfahren zu führen. Die Geschäftsführungsbefugnis beinhaltet hingegen die Autorität, die Geschäfte der Gesellschaft zu planen, zu organisieren und zu leiten.

Der Umfang der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis kann je nach Unternehmen variieren. Bei kleineren Unternehmen liegt die Entscheidungskompetenz oft beim einzelnen Geschäftsführer, während bei größeren Unternehmen eine gemeinsame Geschäftsführung oder Zustimmung der Gesellschafter erforderlich sein kann.

Um mögliche Unklarheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, die Regelungen zur Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis sorgfältig im Geschäftsführervertrag festzuhalten. So wird sichergestellt, dass die Kompetenzen des Geschäftsführers eindeutig definiert und von allen Beteiligten verstanden werden.

4. Zustimmungspflichtige Geschäfte

Ein Geschäftsführer benötigt für bestimmte Geschäfte die Zustimmung der Gesellschafter oder eines Aufsichtsgremiums. Im Geschäftsführervertrag sollte festgelegt werden, welche Geschäfte zustimmungspflichtig sind und welche Regelungen für die Zustimmung gelten. Dies dient dazu, Transparenz und Kontrolle zu gewährleisten.

Eine klare Definition zustimmungspflichtiger Geschäfte schützt die Interessen der GmbH und sorgt dafür, dass wichtige Entscheidungen nicht allein vom Geschäftsführer getroffen werden. Zustimmungspflichtige Geschäfte können beispielsweise Fusionen und Übernahmen, Veräußerungen von Vermögenswerten oder die Aufnahme von Darlehen umfassen.

Die Zustimmung kann je nach Situation unterschiedlich geregelt sein. Manchmal reicht die Zustimmung eines Gesellschafters, in anderen Fällen ist ein Aufsichtsgremium wie der Aufsichtsrat oder Beirat beteiligt. Es ist wichtig, dass der Geschäftsführervertrag klar definiert, wer die Zustimmung erteilt und welche Verfahren dabei einzuhalten sind.

Die Zustimmungspflicht schützt die GmbH vor unüberlegten oder risikoreichen Geschäftsentscheidungen und gewährleistet, dass wichtige Angelegenheiten im Interesse aller Gesellschafter und des Unternehmens entschieden werden. Sie ist ein Instrument der Kontrolle und arbeitet im Sinne einer guten Unternehmensführung.

5. Vergütung des Geschäftsführers und sonstige Leistungen

Die Vergütung des Geschäftsführers ist ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsführervertrags. Sie regelt die finanzielle Entlohnung für die Tätigkeit des Geschäftsführers. Zusätzlich zur Vergütung können auch weitere Leistungen und Zusatzleistungen vereinbart werden.

Feste Vergütung

Die feste Vergütung bildet die Grundlage der Vergütungsstruktur und beinhaltet das festgelegte Grundgehalt des Geschäftsführers. Sie wird in der Regel monatlich oder jährlich ausgezahlt und stellt eine verlässliche Einnahmequelle dar.

Variable Vergütung

Neben der festen Vergütung besteht die Möglichkeit, eine variable Vergütung zu vereinbaren. Diese ist oft abhängig von erreichten Zielen oder dem Unternehmenserfolg und bietet dem Geschäftsführer Anreize, gute Leistungen zu erbringen.

Sonstige Leistungen: Vorsorge und Versicherungen

Ein Geschäftsführervertrag kann auch bestimmte sonstige Leistungen enthalten, wie zum Beispiel betriebliche Altersvorsorge, Krankenversicherung oder Unfallversicherung. Diese Zusatzleistungen dienen der Absicherung des Geschäftsführers und können im Vertrag vereinbart werden.

Dienstwagen, Laptop, Reisekosten & Co

Je nach Vereinbarung können dem Geschäftsführer auch weitere Sachleistungen zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen beispielsweise ein Dienstwagen, ein Laptop oder die Übernahme von Reisekosten. Diese Leistungen werden im Geschäftsführervertrag festgelegt und gelten als zusätzliche Benefits.

Wie hoch ist die Gesamtvergütung?

Die Gesamtvergütung setzt sich aus dem festen Grundgehalt, der variablen Vergütung und den sonstigen Leistungen zusammen. Die Höhe der Gesamtvergütung wird individuell im Geschäftsführervertrag festgelegt und kann je nach Unternehmen und Branche variieren.

Achtung beim Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH ist, müssen besondere rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Vergütung angemessen ist und keine unzulässige Vermischung von Geschäftsführer- und Gesellschaftereinkünften vorliegt.

6. Geschäftsführerhaftung, Haftungsvermeidung, Verantwortlichkeiten

Hintergrund: Haftungsgefahren für Geschäftsführer

Geschäftsführer tragen eine hohe Verantwortung und können für Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden. Sie sind verpflichtet, die Geschäfte der GmbH ordnungsgemäß zu führen und dabei die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Bei Verletzung dieser Pflichten können Geschäftsführer persönlich für entstandene Schäden haften.

Es ist wichtig, sich der potenziellen Haftungsrisiken bewusst zu sein und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren.

 

Haftungsreduzierung im Geschäftsführervertrag

Um die Haftungsrisiken zu minimieren, sollten im Geschäftsführervertrag entsprechende Regelungen getroffen werden. Es können Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen für bestimmte Handlungen festgelegt werden, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine sorgfältige Ausgestaltung des Vertrags kann dazu beitragen, potenzielle Haftungsfallen zu umgehen.

Ressortaufteilung im Geschäftsführervertrag

Ein weiterer Aspekt, der bei der Haftungsvermeidung eine Rolle spielt, ist die klare Definition der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der Geschäftsführer. Durch eine sorgfältige Ressortaufteilung im Geschäftsführervertrag wird transparent festgelegt, wer für welche Bereiche zuständig ist. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Aufgaben abgedeckt sind und potenzielle Haftungsfälle vermieden werden können.

Anspruch auf regelmäßige Entlastung

Um die Verantwortlichkeiten der Geschäftsführer angemessen zu verteilen und eine Überlastung zu vermeiden, kann im Geschäftsführervertrag ein Anspruch auf regelmäßige Entlastung vereinbart werden. Dies kann beispielsweise durch die Möglichkeit der Delegation von Aufgaben oder die Einbindung von weiteren Führungskräften erfolgen. Eine angemessene Arbeitsbelastung reduziert potenzielle Fehlerquellen und minimiert das Haftungsrisiko für die Geschäftsführer.

Abschluss einer D&O-Versicherung

Um sich als Geschäftsführer vor Haftungsrisiken zu schützen, kann der Abschluss einer sogenannten D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) in Betracht gezogen werden. Diese Versicherung übernimmt im Falle von Schadensersatzansprüchen die Kosten der Verteidigung und gegebenenfalls auch die Schadenssummen. Der Geschäftsführervertrag kann die Einzelheiten des Versicherungsschutzes regeln und die Kostenübernahme durch die GmbH vorsehen.

7. Befristung, Kündigungsfrist, fristlose außerordentliche Kündigung & Abberufung sowie Abfindung

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung regelt die Beendigung des Geschäftsführervertrags zu bestimmten Kündigungsfristen. Es ist wichtig, dass diese Kündigungsfristen im Vertrag festgehalten werden, um sowohl für die GmbH als auch den Geschäftsführer eine Planungssicherheit zu gewährleisten. Durch die festgesetzten Fristen haben beide Parteien die Möglichkeit, sich rechtzeitig auf eine Vertragsbeendigung einzustellen.

Außerordentliche Kündigung

Neben der ordentlichen Kündigung besteht auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Eine außerordentliche Kündigung kann unter bestimmten Umständen erfolgen, wie beispielsweise bei schweren Pflichtverletzungen oder einem erheblichen Vertrauensverlust zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer. In diesen Fällen ermöglicht die außerordentliche Kündigung eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Kopplungsklauseln

Neben den Kündigungsfristen können auch Kopplungsklauseln im Geschäftsführervertrag festgelegt werden. Diese Klauseln verbinden die Kündigungsmöglichkeiten beider Vertragsparteien miteinander. Das bedeutet, dass beispielsweise die Kündigung durch die GmbH automatisch auch eine Kündigung des Geschäftsführers nach sich zieht. Kopplungsklauseln sollten sorgfältig ausgearbeitet werden, um sicherzustellen, dass sie rechtlich wirksam sind und die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigen.

Abfindung

Bei einer Vertragsbeendigung können Abfindungen vereinbart werden. Eine Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung, die dem Geschäftsführer bei Beendigung seines Vertrags oder im Falle einer Abberufung gezahlt wird. Die Höhe der Abfindung und die Bedingungen für ihre Zahlung können im Geschäftsführervertrag festgelegt werden. Es ist ratsam, diese Regelungen klar und präzise zu formulieren, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

8. Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer

Ein Wettbewerbsverbot kann im Geschäftsführervertrag festgelegt werden, um sicherzustellen, dass der Geschäftsführer während und nach Beendigung des Vertrags keine Konkurrenztätigkeit ausübt.

Das Wettbewerbsverbot dient dazu, die Interessen der GmbH zu schützen und potenzielle Konflikte zu vermeiden. Es legt fest, dass der Geschäftsführer keine Geschäfte oder Tätigkeiten ausüben darf, die der GmbH in direkter Konkurrenz stehen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Geschäftsführer während seiner Tätigkeit für die GmbH keine eigene Firma gründet oder für ein konkurrierendes Unternehmen arbeitet.

Das Wettbewerbsverbot sollte zeitlich, räumlich und inhaltlich angemessen sein. Die genauen Details werden im Geschäftsführervertrag festgelegt. Es ist wichtig, dass das Wettbewerbsverbot nicht über das notwendige Maß hinausgeht und die berufliche Entwicklung des Geschäftsführers nicht unangemessen einschränkt.

Ein Beispiel für ein Wettbewerbsverbot könnte sein: “Der Geschäftsführer verpflichtet sich dazu, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und bis zu 2 Jahren nach der Beendigung des Vertrags keine Tätigkeit auszuüben, die im direkten Wettbewerb zur GmbH steht.”

Das Wettbewerbsverbot ist eine wichtige Klausel im Geschäftsführervertrag und sollte sorgfältig formuliert werden. Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, die rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen und das Wettbewerbsverbot entsprechend den individuellen Bedürfnissen der GmbH zu gestalten.

9. Besonderheiten: Gesellschafter-Geschäftsführer

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer der GmbH. Im Vergleich zu einem externen Geschäftsführer gibt es bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer bestimmte Besonderheiten, die im Geschäftsführervertrag berücksichtigt werden sollten.

Die besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers ergeben sich aus seiner Doppelrolle und den damit verbundenen Interessenkonflikten. Es ist wichtig, mögliche Interessenkonflikte zu verhindern und die Rechte und Pflichten des Gesellschafter-Geschäftsführers klar zu definieren.

Im Geschäftsführervertrag eines Gesellschafter-Geschäftsführers sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Definition der Befugnisse und Pflichten des Gesellschafter-Geschäftsführers sowohl als Geschäftsführer als auch als Gesellschafter
  2. Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
  3. Bestimmungen zur Abstimmung von Gesellschafterbeschlüssen
  4. Vorschriften zur transparenten und gerechten Gewinnverteilung
  5. Regelungen zu möglichen Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Geschäftsführung

Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist es besonders wichtig, die rechtlichen Risiken und Verpflichtungen zu verstehen. Daher empfiehlt es sich, bei der Erstellung oder Überarbeitung des Geschäftsführervertrags die Expertise eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden.

10. Unwirksame Geschäftsführerverträge, Zuständigkeit

Es gibt bestimmte Umstände, unter denen Geschäftsführerverträge unwirksam werden können, insbesondere wenn sie gesetzliche Vorgaben nicht erfüllen. Um die Wirksamkeit des Vertrags zu gewährleisten, ist es wichtig, die Zuständigkeiten für die Prüfung und Überwachung festzulegen.

Ein unwirksamer Geschäftsführervertrag kann sowohl die GmbH als auch den Geschäftsführer rechtlich gefährden, daher ist es ratsam, die Vereinbarungen sorgfältig zu prüfen. Wir empfehlen Ihnen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der über Expertise im Bereich Geschäftsführerverträge verfügt. Ein erfahrener Anwalt kann sicherstellen, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle relevanten Regelungen enthält.

Die Zuständigkeiten für die Prüfung und Überwachung der Wirksamkeit des Vertrags können innerhalb der GmbH festgelegt werden. Dies kann beispielsweise eine interne Rechtsabteilung oder ein Aufsichtsgremium umfassen. Es sollte auch klargestellt werden, wer im Falle von Unwirksamkeiten oder Streitigkeiten die erforderlichen Maßnahmen ergreift.

Ein solider und rechtsgültiger Geschäftsführervertrag ist von großer Bedeutung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer. Er bietet beiden Seiten Klarheit und Rechtssicherheit und bildet das Fundament für eine langfristige und erfolgreiche Geschäftstätigkeit.

Um das Risiko unwirksamer Geschäftsführerverträge zu minimieren, sollten Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt unterstützen lassen, der sich mit den rechtlichen Anforderungen und Besonderheiten solcher Verträge auskennt. Mit der richtigen Expertise können potenzielle Fehler und Probleme vermieden werden, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen könnten.

Bei Fragen zur Wirksamkeit von Geschäftsführerverträgen oder zur Zuständigkeit für ihre Prüfung und Überwachung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

11. AGB-Kontrolle: Verbraucherschutz für den Geschäftsführer

Wenn ein Geschäftsführer als Verbraucher gilt, können seine Rechte durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertrags geschützt sein. Die AGB-Kontrolle stellt sicher, dass eventuelle unzulässige Klauseln nichtig sind und der Verbraucherschutz gewahrt wird.

Die AGB-Kontrolle spielt eine entscheidende Rolle bei der Überprüfung des Geschäftsführervertrags auf rechtliche Wirksamkeit und Fairness. Sie sorgt dafür, dass die Interessen des Geschäftsführers angemessen berücksichtigt werden und schützt ihn vor unfairen Vertragsbedingungen.

Im Rahmen der AGB-Kontrolle werden folgende Punkte überprüft:

  • Klauseln, die den Geschäftsführer unangemessen benachteiligen
  • Unklare oder missverständliche Formulierungen
  • Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben oder zwingendes Recht

Sofern eine Klausel in den AGB des Geschäftsführervertrags unwirksam ist, wird sie als nichtig angesehen und hat keine rechtliche Wirkung. Dies dient dem Schutz des Geschäftsführers als Verbraucher und stellt sicher, dass er fair behandelt wird.

12. Anwaltliche Expertise im Bereich Geschäftsführervertrag

Der Geschäftsführervertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, die sowohl für die GmbH als auch den Geschäftsführer erhebliche Konsequenzen haben kann. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung des Vertrags von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Ein Anwalt mit Expertise im Bereich Geschäftsführerverträge kann sicherstellen, dass der Vertrag alle relevanten Regelungen abdeckt und die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt werden. Durch eine professionelle Prüfung des Vertrags können potenzielle rechtliche Risiken identifiziert und minimiert werden.

Ein weiterer Vorteil der anwaltlichen Expertise liegt in der Verhandlungsführung. Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, die Position des Geschäftsführers zu stärken und mögliche Streitpunkte mit der GmbH zu klären. Dadurch wird eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit geschaffen.

Wenn es um Geschäftsführerverträge geht, ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse und rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Ein Anwalt mit spezialisierter Expertise kann maßgeschneiderte Lösungen anbieten und sicherstellen, dass der Geschäftsführervertrag den deutschen Gesetzen entspricht.

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