Rechtsanwälte für Vertriebsrecht

Unser Kanzlei, Schwarz Steinlaw, ist spezialisiert auf Vertriebsrecht und bietet umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Handelsvertreterrechts an. Mit einem hohen Spezialisierungsgrad im modernen Vertriebsrecht, insbesondere im Bereich E-Commerce und Online-Handel, stehen wir unseren Mandanten aus verschiedenen Branchen kompetent zur Seite.

Unsere Leistungen umfassen die rechtliche Strukturierung von nationalen und internationalen Vertriebssystemen, die Gestaltung und Prüfung von Vertriebsverträgen, Lizenzen und Lizenzverträgen sowie Beratung im Franchiserecht, Handelsvertreterrecht, Kartellvertriebsrecht und Internetrecht. Bei Konflikten vertreten wir unsere Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich und bieten eine steuerstrategische Beratung für Handelsunternehmen und Vertriebsmittler.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Anfrage telefonisch oder per E-Mail.

1. Wichtige Begriffe und Vertriebssysteme

Im Vertriebsrecht spielen wichtige Begriffe und Vertriebssysteme eine grundlegende Rolle für das Verständnis und die rechtliche Beratung in diesem Bereich. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, finden Sie hier eine kurze Einführung zu den wichtigsten Begriffen und eine Übersicht über verschiedene Vertriebssysteme.

Vertriebssysteme:

  1. Lizenzverträge: Ein Lizenzvertrag gewährt einem Lizenznehmer das Recht, geschützte Marken, Urheberrechte, Patente oder Gebrauchsmuster zu nutzen.
  2. Franchiseverträge: Beim Franchising gibt der Franchisegeber sein Vertriebskonzept an Franchisenehmer weiter.
  3. Handelsvertreterverträge: Das Handelsvertreterrecht regelt die Beziehung zwischen Unternehmen und Handelsvertretern.
  4. Kommissionsverträge: Beim Kommissionsvertrag verkauft ein Kommissionsagent im eigenen Namen Waren für ein Unternehmen.
  5. Vertragshändlerverträge: Vertragshändler kaufen Waren vom Unternehmen ein und verkaufen sie weiter.
  6. Einheitsgesellschaften: Bei einer Einheitsgesellschaft betreibt ein Unternehmen eigene Zweigniederlassungen, die im Namen des Unternehmens agieren.
  7. Konzernstrukturen: In Konzernstrukturen erfolgt der Vertrieb von Waren über rechtlich selbstständige Tochterunternehmen.

Die Kenntnis dieser Begriffe und Systeme ist entscheidend für eine erfolgreiche rechtliche Gestaltung und Prüfung von Vertriebsverträgen.

2. Lizenz & Lizenzvertrag

Lizenzverträge sind im Vertrieb von Waren und Dienstleistungen von großer Bedeutung. Mit einem Lizenzvertrag wird einem Lizenznehmer das Recht eingeräumt, eine geschützte Marke, ein Urheberrecht, ein Patent oder ein Gebrauchs- oder Geschmacksmuster zu nutzen. Lizenzrechte ermöglichen es Unternehmen, ihre geistigen Eigentumsrechte zu monetarisieren und den Vertrieb ihrer Produkte oder Dienstleistungen zu erweitern.

Bei Schwarz Steinlaw bieten unsere erfahrenen Rechtsanwälte professionelle Beratung und Vertretung in allen Fragen der Lizenzierung von Schutzrechten. Wir unterstützen Unternehmen bei der Vertragsgestaltung von Lizenzverträgen, damit die vereinbarten Nutzungsrechte klar definiert und rechtlich bindend sind. Unsere Anwälte können auch bei der Prüfung von bestehenden Lizenzverträgen helfen, um sicherzustellen, dass alle Vertragsbedingungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Im Rahmen der Vertragsgestaltung achten unsere Anwälte auf wichtige Aspekte wie Vertragslaufzeiten, Nutzungsbeschränkungen, Lizenzgebühren und Haftungsregelungen. Wir stellen sicher, dass der Lizenzvertrag die Interessen unserer Mandanten schützt und ihnen die volle Kontrolle über ihre geistigen Eigentumsrechte gibt.

Zusätzlich zur Vertragsgestaltung bieten wir auch eine umfassende AGB-Kontrolle für Lizenzverträge an. Unsere Anwälte überprüfen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen und die Interessen unserer Mandanten angemessen schützen.

Im Falle von Vertragsbrüchen oder Streitigkeiten bieten wir auch kompetente Unterstützung bei der Vertragsprüfung und Durchsetzung von Vertragsstrafen. Unsere erfahrenen Anwälte arbeiten hart daran, die Interessen unserer Mandanten zu vertreten und streitige Situationen effektiv zu lösen.

Wenn Sie professionelle Beratung in Bezug auf Lizenzrecht, Lizenzen oder Lizenzverträge benötigen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Schwarz Steinlaw steht Ihnen gerne mit unseren Fachkenntnissen und unserer Erfahrung im Vertriebsrecht zur Verfügung.

3. Franchising & Franchisevertrag

Franchising ist eine weit verbreitete Vertriebsform, bei der ein Unternehmen sein bewährtes Vertriebskonzept an selbstständige Franchisenehmer weitergibt. Der Franchisevertrag legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und bildet die rechtliche Grundlage dieser Zusammenarbeit.

Als spezialisierte Rechtsanwälte für Vertriebsrecht unterstützen wir sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer bei allen rechtlichen Aspekten rund um das Franchising. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von individuellen Franchiseverträgen, die alle relevanten Aspekte des Franchiserechts abdecken, wie etwa die Nutzung von Marken und Geschäftsgeheimnissen, Einkaufs- und Liefervereinbarungen, Gebührenregelungen und Vertragslaufzeit.

Bei auftretenden Konflikten oder Unstimmigkeiten zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer sind wir auch zur Stelle, um Ihre Interessen zu vertreten. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte verfügen über umfangreiches Know-how im Franchiserecht und setzen sich für eine faire und effiziente Lösungsfindung ein.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Franchisings. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihr Franchisevorhaben rechtlich abzusichern und mögliche Konflikte im Voraus zu vermeiden oder zu lösen.

4. Handelsvertreter & Handelsvertretervertrag

Das Handelsvertreterrecht ist von großer Bedeutung für die Beziehung zwischen Unternehmen und Handelsvertretern. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Zusammenarbeit. Der Handelsvertretervertrag bildet die Grundlage für die rechtlichen Vereinbarungen zwischen beiden Parteien. Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Vertriebsrecht stehen wir unseren Mandanten kompetent zur Seite.

Unsere Anwälte beraten und vertreten sowohl Unternehmer als auch Handelsvertreter in allen Fragen rund um den Handelsvertretervertrag. Dabei geht es unter anderem um die Gestaltung des Vertrags, die Regelung von Provisionszahlungen, die Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen sowie die Kündigung des Vertragsverhältnisses.

Bei der Vertragsprüfung stehen wir unseren Mandanten zur Seite und nehmen eine umfassende Analyse vor, um mögliche Risiken und Nachteile für beide Seiten zu minimieren. Unsere Expertise im Handelsvertreterrecht ermöglicht es uns, die Qualität des Vertrags zu verbessern und mögliche Konfliktpunkte im Voraus zu identifizieren.

Im Falle von Streitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten vor Gericht und setzen ihre Interessen durch. Wir unterstützen sie dabei, ihre Provisionsansprüche geltend zu machen und Ausgleichszahlungen zu erhalten. Für Unternehmen, die einen Handelsvertretervertrag kündigen möchten, entwickeln wir eine rechtssichere Strategie, um eventuelle Vertragsstrafen zu vermeiden.

Unsere umfassende Erfahrung im Handelsvertreterrecht ermöglicht es uns, eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu finden und sie in allen rechtlichen Angelegenheiten kompetent zu unterstützen.

5. Kommissionsagent & Kommissionsvertrag

Der Kommissionsagent ist eine wichtige Figur im Vertrieb, die mit der Verkaufstätigkeit für ein Unternehmen betraut ist. Damit diese Zusammenarbeit reibungslos verläuft, wird ein Kommissionsvertrag abgeschlossen, der die rechtlichen Rahmenbedingungen festlegt.

Im Kommissionsvertrag werden die Verpflichtungen und Rechte beider Parteien definiert. Der Kommissionsagent verkauft dabei im eigenen Namen Waren, die ihm vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Er handelt dabei als Vermittler, und die Provisionen werden entsprechend vereinbart und gezahlt. Die Provisionszahlungen sind daher ein zentraler Bestandteil des Kommissionsvertrags.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Ausgleichsansprüche des Kommissionsagenten. Wenn das Vertragsverhältnis beendet wird, können sich Ausgleichsansprüche ergeben, die auf erzielten Umsätzen und getätigten Investitionen basieren. Die genauen Regelungen dazu sollten im Kommissionsvertrag festgelegt werden, um rechtliche Probleme in diesem Bereich zu vermeiden.

Unsere Anwälte bei Schwarz Steinlaw haben umfassende Erfahrung in rechtlichen Fragen rund um den Kommissionsagentenvertrag. Wir beraten und unterstützen Unternehmen bei der Gestaltung und Überprüfung von Kommissionsverträgen, einschließlich Provisionszahlungen und Ausgleichsansprüchen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um rechtliche Probleme im Vertriebsrecht zu lösen und Ihre Interessen zu wahren.

6. Vertragshändler

Vertragshändler sind ein wichtiger Bestandteil der Vertriebsstruktur eines Unternehmens. Sie kaufen Waren direkt vom Unternehmen ein und vertreiben sie weiter an Kunden. Die Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Vertragshändler wird durch den Vertragshändlervertrag geregelt. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten beider Parteien festgelegt, einschließlich der Konditionen für den Verkauf der Waren, der Provisionszahlungen und anderer wichtiger Aspekte.

Unser erfahrenes Team von Anwälten steht Unternehmen und Vertragshändlern bei der rechtlichen Gestaltung und Prüfung von Vertragshändlerverträgen zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind und alle relevanten rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.

Neben der Vertragsgestaltung beraten wir Sie auch zu Fragen der Einheitsgesellschaft im Vertriebsrecht. Eine Einheitsgesellschaft ist ein rechtliches Konstrukt, bei dem ein Unternehmen mehrere eigene Zweigniederlassungen betreibt. Unsere Anwälte können Ihnen dabei helfen, die rechtliche Struktur Ihrer Vertriebsorganisation zu optimieren und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

Insgesamt bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung in allen Aspekten des Vertriebsrechts. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Vertriebsstruktur zu optimieren und rechtliche Probleme zu vermeiden.

7. Einheitsgesellschaft

Bei einer Einheitsgesellschaft betreibt ein Unternehmen mehrere eigene Zweigniederlassungen und verkauft seine Waren direkt über diese Niederlassungen. Rechtlich sind die Zweigniederlassungen unselbstständig und agieren im Namen des Unternehmens. Unsere Anwälte beraten Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung und Prüfung von Einheitsgesellschaften und unterstützen sie bei Fragen der Vertriebsorganisation und Vertriebsstruktur.

8. Konzernstrukturen

Der Vertrieb von Waren in Konzernstrukturen erfolgt über rechtlich selbstständige Tochterunternehmen. Diese Unternehmen sind am Markt tätig, stehen aber unter der Kontrolle der Muttergesellschaft. In solchen Konzernstrukturen spielen das Handelsvertreterrecht und die Vertragshändlerbeziehungen eine entscheidende Rolle.

Unsere Rechtsanwälte von Schwarz Steinlaw bieten umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung und rechtlichen Ausgestaltung von Konzernstrukturen im Vertriebsrecht. Wir sind spezialisiert auf die Vertriebsorganisation von Unternehmen und deren Tochterunternehmen und helfen Ihnen dabei, eine optimale rechtliche Struktur für Ihren Vertrieb zu schaffen.

Bei der Gestaltung von Vertragshändlerbeziehungen berücksichtigen wir die spezifischen Anforderungen und Besonderheiten von Konzernstrukturen. Unsere erfahrenen Anwälte stellen sicher, dass Ihre Vertragshändlerverträge den rechtlichen Anforderungen entsprechen und alle relevanten Aspekte wie Provisionszahlungen, Kündigungsmöglichkeiten und Vertragsstrafen abdecken.

Das Handelsvertreterrecht regelt die Beziehung zwischen Unternehmen und Handelsvertretern innerhalb von Konzernstrukturen. Unsere Experten für Handelsvertreterrecht beraten Sie bei der Vertragsgestaltung, Provisionsregelungen und Ausgleichsansprüchen und vertreten Ihre Interessen bei Streitigkeiten.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen im Vertriebsrecht. Wir unterstützen Sie bei der Schaffung einer effizienten und rechtlich einwandfreien Vertriebsstruktur in Ihrer Konzernorganisation.

9. Ihre Ansprechpartner im Vertriebsrecht

Bei Fragen rund um das Vertriebsrecht stehen Ihnen unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Handelsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz zur Verfügung. Mit Schwerpunkten im Handelsrecht, Vertriebsrecht, Produktion und eCommerce unterstützen wir Unternehmen, Handelsvertreter und Vertriebsmittler bei allen Fragen des Vertriebsrechts. Unser kompetentes Team berät Sie zu allen absatzrelevanten Fragestellungen in verschiedenen Branchen und bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum, einschließlich steuerstrategischer Beratung und vertriebsrechtlicher Streitigkeiten.

10. Schnittstellen zum gewerblichen Rechtsschutz und Kartellrecht

Das Vertriebsrecht ist eng mit anderen Rechtsgebieten wie dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Kartellrecht verbunden. In Vertriebssystemen existieren häufig komplexe Netzwerkstrukturen, die den Vorschriften des Kartellrechts unterliegen. Bei Schwarz Steinlaw haben wir umfangreiche Erfahrung in der Beratung zu diesen Schnittstellen und bieten rechtliche Unterstützung bei Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und Kartellrechts im Zusammenhang mit Vertriebssystemen.

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes geht es um den Schutz von geistigem Eigentum wie Marken, Urheberrechten und Patenten. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Sicherung und Verteidigung ihrer Schutzrechte und beraten sie bei der rechtlichen Gestaltung von Lizenzverträgen, um die Nutzung dieser Schutzrechte zu regeln.

Das Kartellrecht ist von großer Bedeutung, um unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Wir beraten unsere Mandanten zu kartellrechtlichen Bestimmungen und helfen ihnen dabei, ihre Vertriebssysteme so zu gestalten, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen und gegebenenfalls kartellrechtlichen Streitigkeiten vorbeugen.

Unsere Rechtsanwälte sind mit den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung vertraut und unterstützen unsere Mandanten dabei, die rechtlichen Anforderungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Kartellrechts in ihre Vertriebssysteme zu integrieren, um rechtliche Risiken zu minimieren und ihre geschäftlichen Interessen zu schützen.

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