Recht

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Ergänzung der Tagesordnung: Aktionärsrechte nutzen

Ergänzung der Tagesordnung: Aktionärsrechte nutzen Bei einer Hauptversammlung einer Kapitalgesellschaft hat ein Aktionär das Recht, die Tagesordnung zu ergänzen. Dies ermöglicht es dem Aktionär, bestimmte Themen zur Diskussion und

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