„Das Unternehmen ist sechs Millionen Euro wert“ lässt eine zentrale Frage offen: Bezieht sich die Zahl auf den operativen Betrieb, sämtliche Anteile oder den Betrag, der einem bestimmten Verkäufer zufließt? Enterprise Value und Equity Value bezeichnen unterschiedliche Bezugsgrößen. Ohne diese Unterscheidung lassen sich Angebote und Finanzierungsbedarf leicht falsch vergleichen.
Vier Zahlen mit unterschiedlichen Aufgaben
| Größe | Worauf bezieht sie sich? |
|---|---|
| Enterprise Value | Wert des operativen Unternehmens auf der gewählten, von der Finanzierungsstruktur getrennten Bewertungsbasis |
| Equity Value | Wert, der nach der Überleitung dem Eigenkapital beziehungsweise den betrachteten Anteilen zugeordnet wird |
| Bilanzielles Eigenkapital | Rechnungslegungsgröße des Abschlusses; kein automatisch erzielbarer Anteilspreis |
| Nettozufluss des Verkäufers | Tatsächliche Auszahlung nach den ihn betreffenden Einbehalten, Kosten und Steuern |
Die IHK Karlsruhe erläutert die Überleitung vom Unternehmenswert zum Eigenkapitalwert als Equity Bridge und unterscheidet Bewertungsansatz und ausgehandelten Preis. Die Gliederung des bilanziellen Eigenkapitals ist dagegen Teil der Rechnungslegung, etwa nach § 266 HGB. Ein positives Bilanzkapital belegt daher noch keinen bestimmten Verkaufspreis.
Die Bezugsgröße des Angebots schriftlich festhalten
Ein Angebot sollte sagen, welche Gesellschaften und Tätigkeiten bewertet wurden, auf welchen Stichtag sich die Zahlen beziehen und ob es um alle oder nur bestimmte Anteile geht. Zum Umfang können Beteiligungen, Immobilien und nur von Gesellschaftern überlassene Vermögenswerte gehören. Was außerhalb des beschriebenen Erwerbsgegenstands bleibt, darf nicht stillschweigend im Preis mitgerechnet werden.
Verlangen Sie zudem eine klare Unterscheidung zwischen einem unverbindlichen Bewertungsansatz, einem verhandelten Preis und einer erst später bestimmbaren Komponente. Ein gleich hoher Ausgangswert kann bei unterschiedlichen Einbehalten und Zahlungsbedingungen zu einem sehr unterschiedlichen finanziellen Ergebnis führen.
Eine Überleitung, keine doppelte Korrektur
Bei einer vereinbarten Überleitung werden beispielsweise definierte Finanzverbindlichkeiten abgezogen und berücksichtigte liquide Mittel hinzugefügt. Welche weiteren Positionen wirken, ergibt sich aus der konkreten Preisbasis und dem Vertrag. Die GmbH-Kaufpreisseite zeigt hierzu ein vollständiges Zahlenbeispiel.
Für die Plausibilitätsprüfung kann jede Position eine eindeutige Kennzeichnung erhalten: bereits im Unternehmenswert berücksichtigt, Bestandteil der Überleitung oder gesonderte Zahlung außerhalb des Anteilspreises. Taucht eine Pensionsbelastung oder ein Gesellschafterdarlehen in mehreren Gruppen auf, muss der Zusammenhang erklärt werden. Nicht jede Bilanzverbindlichkeit ist automatisch eine zusätzlich abzuziehende Finanzschuld.
Teilbeteiligung und Zahlung nicht verwechseln
Ein eigener Kontrollfall: Zwei Angebote nennen jeweils denselben Wert für sämtliche Anteile. Im ersten wird der auf den Verkäufer entfallende Preis sofort gezahlt; im zweiten bleibt ein Teil zur Absicherung möglicher Ansprüche zurück. Der bezeichnete Anteilspreis kann gleich sein, obwohl die sofort verfügbare Liquidität verschieden ist. Ein solcher Einbehalt ist außerdem von einem ergebnisabhängigen Zusatzpreis zu unterscheiden.
Bei Minderheitsanteilen ist ein rechnerischer Prozentsatz vom Gesamtwert nur ein Ausgangspunkt. Übertragene Rechte, Verfügungsbeschränkungen und konkrete Vertragsbedingungen sind gesondert zu beurteilen. Die Kaufpreisklauseln regeln schließlich Abrechnung und Fälligkeit. Für den Verkäuferfahrplan bleibt der eigene Nettozufluss eine zusätzliche Planungsgröße, deren steuerliche und persönliche Voraussetzungen getrennt berechnet werden.
Häufige Fragen
Ist Equity Value das Eigenkapital aus der Bilanz?
Nein. Der bewertete Anteilwert und die Rechnungslegungsgröße haben verschiedene Funktionen. Beide können erheblich voneinander abweichen.
Kann der Enterprise Value höher als der Anteilspreis sein?
Ja, beispielsweise wenn bei der vereinbarten Überleitung Finanzschulden die berücksichtigte Liquidität übersteigen. Entscheidend sind die konkret definierten Positionen und eine konsistente Berechnung.
Sind zehn Prozent der Anteile stets zehn Prozent des Gesamtwerts wert?
Eine proportionale Rechnung ist eine Ausgangsannahme. Der Preis einer Teilbeteiligung hängt auch von ihren Rechten, Beschränkungen und den verhandelten Bedingungen ab.
Ist der Anteilspreis sofort verfügbares Geld?
Nicht zwingend. Raten, Einbehalte, bedingte Zusatzpreise, eigene Kosten und Steuern können Betrag und Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses verändern.
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Quellen und Grundlagen
- IHK Karlsruhe – Bewertungsverfahren, Equity Bridge und Unterschied zwischen Wert und Preis
- § 266 HGB – Bilanzgliederung und Eigenkapital
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