Fachbereich wählenVermittlungs- und Koordinationsplattform
SSchwarz-Stein LawPartnernetzwerkBeratungstermin anfragen
Schwarz-Stein Law · unabhängiges Partnernetzwerk

Enterprise Value und Equity Value richtig unterscheiden

Orientierung zum Thema, typische nächste Schritte und ein direkter Weg zur Anfrage. Die rechtliche Prüfung und Mandatsannahme erfolgen ausschließlich durch den jeweiligen unabhängigen Partner.

Klare ZuordnungUnabhängige PartnerKeine Mandatsannahme durch die Plattform

„Das Unternehmen ist sechs Millionen Euro wert“ lässt eine zentrale Frage offen: Bezieht sich die Zahl auf den operativen Betrieb, sämtliche Anteile oder den Betrag, der einem bestimmten Verkäufer zufließt? Enterprise Value und Equity Value bezeichnen unterschiedliche Bezugsgrößen. Ohne diese Unterscheidung lassen sich Angebote und Finanzierungsbedarf leicht falsch vergleichen.

Vier Zahlen mit unterschiedlichen Aufgaben

GrößeWorauf bezieht sie sich?
Enterprise ValueWert des operativen Unternehmens auf der gewählten, von der Finanzierungsstruktur getrennten Bewertungsbasis
Equity ValueWert, der nach der Überleitung dem Eigenkapital beziehungsweise den betrachteten Anteilen zugeordnet wird
Bilanzielles EigenkapitalRechnungslegungsgröße des Abschlusses; kein automatisch erzielbarer Anteilspreis
Nettozufluss des VerkäufersTatsächliche Auszahlung nach den ihn betreffenden Einbehalten, Kosten und Steuern

Die IHK Karlsruhe erläutert die Überleitung vom Unternehmenswert zum Eigenkapitalwert als Equity Bridge und unterscheidet Bewertungsansatz und ausgehandelten Preis. Die Gliederung des bilanziellen Eigenkapitals ist dagegen Teil der Rechnungslegung, etwa nach § 266 HGB. Ein positives Bilanzkapital belegt daher noch keinen bestimmten Verkaufspreis.

Die Bezugsgröße des Angebots schriftlich festhalten

Ein Angebot sollte sagen, welche Gesellschaften und Tätigkeiten bewertet wurden, auf welchen Stichtag sich die Zahlen beziehen und ob es um alle oder nur bestimmte Anteile geht. Zum Umfang können Beteiligungen, Immobilien und nur von Gesellschaftern überlassene Vermögenswerte gehören. Was außerhalb des beschriebenen Erwerbsgegenstands bleibt, darf nicht stillschweigend im Preis mitgerechnet werden.

Verlangen Sie zudem eine klare Unterscheidung zwischen einem unverbindlichen Bewertungsansatz, einem verhandelten Preis und einer erst später bestimmbaren Komponente. Ein gleich hoher Ausgangswert kann bei unterschiedlichen Einbehalten und Zahlungsbedingungen zu einem sehr unterschiedlichen finanziellen Ergebnis führen.

Eine Überleitung, keine doppelte Korrektur

Bei einer vereinbarten Überleitung werden beispielsweise definierte Finanzverbindlichkeiten abgezogen und berücksichtigte liquide Mittel hinzugefügt. Welche weiteren Positionen wirken, ergibt sich aus der konkreten Preisbasis und dem Vertrag. Die GmbH-Kaufpreisseite zeigt hierzu ein vollständiges Zahlenbeispiel.

Für die Plausibilitätsprüfung kann jede Position eine eindeutige Kennzeichnung erhalten: bereits im Unternehmenswert berücksichtigt, Bestandteil der Überleitung oder gesonderte Zahlung außerhalb des Anteilspreises. Taucht eine Pensionsbelastung oder ein Gesellschafterdarlehen in mehreren Gruppen auf, muss der Zusammenhang erklärt werden. Nicht jede Bilanzverbindlichkeit ist automatisch eine zusätzlich abzuziehende Finanzschuld.

Teilbeteiligung und Zahlung nicht verwechseln

Ein eigener Kontrollfall: Zwei Angebote nennen jeweils denselben Wert für sämtliche Anteile. Im ersten wird der auf den Verkäufer entfallende Preis sofort gezahlt; im zweiten bleibt ein Teil zur Absicherung möglicher Ansprüche zurück. Der bezeichnete Anteilspreis kann gleich sein, obwohl die sofort verfügbare Liquidität verschieden ist. Ein solcher Einbehalt ist außerdem von einem ergebnisabhängigen Zusatzpreis zu unterscheiden.

Bei Minderheitsanteilen ist ein rechnerischer Prozentsatz vom Gesamtwert nur ein Ausgangspunkt. Übertragene Rechte, Verfügungsbeschränkungen und konkrete Vertragsbedingungen sind gesondert zu beurteilen. Die Kaufpreisklauseln regeln schließlich Abrechnung und Fälligkeit. Für den Verkäuferfahrplan bleibt der eigene Nettozufluss eine zusätzliche Planungsgröße, deren steuerliche und persönliche Voraussetzungen getrennt berechnet werden.

Häufige Fragen

Ist Equity Value das Eigenkapital aus der Bilanz?

Nein. Der bewertete Anteilwert und die Rechnungslegungsgröße haben verschiedene Funktionen. Beide können erheblich voneinander abweichen.

Kann der Enterprise Value höher als der Anteilspreis sein?

Ja, beispielsweise wenn bei der vereinbarten Überleitung Finanzschulden die berücksichtigte Liquidität übersteigen. Entscheidend sind die konkret definierten Positionen und eine konsistente Berechnung.

Sind zehn Prozent der Anteile stets zehn Prozent des Gesamtwerts wert?

Eine proportionale Rechnung ist eine Ausgangsannahme. Der Preis einer Teilbeteiligung hängt auch von ihren Rechten, Beschränkungen und den verhandelten Bedingungen ab.

Ist der Anteilspreis sofort verfügbares Geld?

Nicht zwingend. Raten, Einbehalte, bedingte Zusatzpreise, eigene Kosten und Steuern können Betrag und Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses verändern.

Verwandte Themen

Quellen und Grundlagen

Ihr Kauf- oder Verkaufsvorhaben einordnen

Schildern Sie das Kauf- oder Verkaufsvorhaben, Ihre Rolle, den Stand der Verhandlungen und wichtige Termine. Schwarz-Stein Law koordiniert Ihre Anfrage und gegebenenfalls den Kontakt zu unabhängigen zugelassenen Partnern. Individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung, Vertretung und notarielle Leistungen setzen eine gesonderte Prüfung und Mandatsannahme durch den jeweiligen Partner voraus.

Anfrage stellen

Persönlicher nächster Schritt

Anliegen einordnen lassen

Beschreiben Sie kurz Thema, Region, Beteiligte und bestehende Fristen. Wir koordinieren die Anfrage und vermitteln – sofern passend – einen unabhängigen Partner. Das Absenden begründet noch kein Mandat.

Beratungstermin anfragenFachbereich wählen
Fachbereich wählenBeratungstermin anfragen