Absichtserklärung aufsetzen – Ihr Leitfaden
Entdecken Sie Schritt für Schritt, wie Sie eine rechtssichere Absichtserklärung (LoI) erstellen, die Ihre Vorvertragsinteressen wahrt.
Der ausgewählte Partner prüft den Sachverhalt eigenständig und entscheidet über die Mandatsannahme.
Erste Kontaktaufnahme
Die erste Kontaktaufnahme bei einem M&A-Deal ist entscheidend. Hier wird das Interesse am Geschäftsaustausch bekundet und eine Vertraulichkeitserklärung oder Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet, um sicherzustellen, dass sensible Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Diese Phase dient dazu, erste Informationen auszutauschen und das Potenzial einer Zusammenarbeit zu prüfen.
Letter of Intent
Der Letter of Intent (LoI) ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die Absicht beider Parteien, einen Vertrag abzuschließen, dokumentiert. Er konkretisiert die Verhandlungen und Konditionen, wie beispielsweise den Kaufpreis, den Zeitrahmen und die exklusive Verhandlungsphase. Der LoI legt den Grundstein für die Vertragsverhandlungen und gibt beiden Seiten Sicherheit über die Absichten und die Ernsthaftigkeit der Verhandlungen.
Der Letter of Intent stellt eine wichtige Weichenstellung vor einem M&A-Deal dar. Er zeigt den Willen zur Verhandlung des Kaufs oder Verkaufs eines Unternehmens auf und sichert so die Rechte und Interessen der beteiligten Parteien. Durch die rechtliche Bedeutung und Verbindlichkeit des LoI wird eine solide Basis für die weiteren Verhandlungen und den Abschluss des endgültigen Vertrags geschaffen.
Eine gemeinsame Absichtserklärung wird von beiden Parteien unterzeichnet und enthält die Vertragsvereinbarungen und Hauptinhalte für einen M&A-Deal.
Zu den wichtigsten Inhalten einer gemeinsamen Absichtserklärung gehören:
- Bedingungen für den Kaufpreis
- Zahlungsmodalitäten
- Übernahme der Mitarbeiter und Vermögenswerte
- Zustimmung der Aufsichtsbehörden
Eine solche gemeinsame Absichtserklärung schafft eine solide Basis für die weiteren Verhandlungen und den endgültigen Vertragsabschluss. Sie legt die grundlegenden Vereinbarungen fest und dient als Leitfaden für die folgenden Verhandlungen und Vertragsverhandlungen.
Beim Abbruch der Verhandlungen kann es zu rechtlichen Konsequenzen und Ansprüchen auf Schadensersatz kommen. Eine Pflichtverletzung kann vorliegen, wenn eine Partei die Verhandlungen unnötig abbricht, ohne einen akzeptablen Grund zu haben. Dabei kann der geschädigten Partei ein Schadenersatzanspruch zustehen, der das entgangene Erfüllungsinteresse deckt. Es ist wichtig, mögliche Schadensersatzklauseln im LoI zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Plattform übernimmt die organisatorische Zuordnung. Der ausgewählte Partner entscheidet eigenständig über Prüfung und Mandatsannahme.
Fristen und Unterlagen sollten frühzeitig mit dem unabhängig beauftragten Partner geklärt werden.
Eine individuelle rechtliche Einordnung setzt die Prüfung durch einen unabhängigen, zugelassenen Partner voraus.
Eine individuelle Beratung oder Vertretung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen, zugelassenen Partner nach eigener Prüfung und Mandatsannahme.
