Mit Schwarz-Stein Law transparent zusammenarbeiten
Schwarz-Stein Law koordiniert rechtliche Anfragen und sucht dafür geeignete unabhängige Ansprechpartner. Diese Seite beschreibt mögliche Formen der Zusammenarbeit. Sie enthält keine Zusage einer Beschäftigung, einer Aufnahme in das Netzwerk oder eines bestimmten Anfragevolumens.
Mögliche Formen der Zusammenarbeit
In Betracht kommen insbesondere unabhängige Partneranwälte, bestellte Partnernotare sowie fachlich geeignete Kooperationspartner für klar abgegrenzte organisatorische oder redaktionelle Aufgaben. Berufsrechtliche Unabhängigkeit, eigene Konfliktprüfung, Vergütungsvereinbarung und Mandatsannahme bleiben stets beim jeweiligen Partner.
Eine erste Kontaktaufnahme sollte Fachgebiete, Zulassung oder Bestellung, Tätigkeitsregion, bevorzugte Mandatsarten und realistische Erreichbarkeit enthalten. Vertrauliche Mandatsunterlagen oder personenbezogene Daten gehören nicht in eine unverlangte Erstvorstellung.
Unabhängigkeit, Transparenz und Datenschutz
Eine Zusammenarbeit darf weder eine gekaufte Mandatszuteilung noch eine Beteiligung an anwaltlichen oder notariellen Gebühren vortäuschen. Jede konkrete Ausgestaltung muss mit den einschlägigen berufsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Anforderungen vereinbar sein. Schwarz-Stein Law garantiert keine Aufnahme, keine Exklusivität und kein bestimmtes Anfrageaufkommen.
Vom Erstkontakt zur möglichen Kooperation
Nach einer kurzen organisatorischen Vorstellung werden Rolle, fachliche Passung und mögliche Schnittstellen geklärt. Erst nach gesonderter Abstimmung können technische Prozesse, datenschutzkonforme Übermittlung, Reaktionszeiten und Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Bis dahin entsteht weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Kooperation oder sonstige Beauftragung.
