Unternehmensnachfolge durch Schenkung
Individuell zu klärende Leistungen
Mögliche nächste Schritte nach individueller Prüfung
Erarbeitung eines steuerlich und pflichtteilsrechtlich effizienten Unternehmensnachfolgekonzeptes
Die Plattform vermittelt den Kontakt; Beratung und Vertretung erfolgen im eigenverantwortlichen Mandat des Partners.
Gestaltung und Prüfung von Schenkungen und Übergabeverträgen
Eine individuelle rechtliche Einordnung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen, zugelassenen Partner.
Gestaltung von Nießbrauchvorbehalten und Versorgungsleistungen zur Absicherung des Unternehmers
Prüfung und weiteres Vorgehen
Konkrete Handlungsoptionen werden nach Prüfung des Einzelfalls mit dem ausgewählten Partner geklärt.
Strategische Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung einer GmbH
Die rechtliche Einordnung erfolgt erst nach eigener Prüfung und Mandatsannahme durch den ausgewählten Partner.
Fristen, Unterlagen und Kosten klärt der unabhängig beauftragte Partner unmittelbar mit der anfragenden Person.
Unabhängige Partneranwälte stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Verfügung, um eine rechtlich und strategisch fundierte Übertragung der GmbH zu ermöglichen.
Der ausgewählte unabhängige Partner prüft den Sachverhalt und bestimmt die geeigneten nächsten Schritte.
Die Plattform koordiniert die Anfrage; die fachliche Bearbeitung übernimmt der jeweilige Partner.
Der ausgewählte Partner prüft den Sachverhalt eigenständig und entscheidet über die Mandatsannahme.
Der Partner prüft Interessenkollision, Umfang und Vorgehen vor Beginn der rechtlichen Bearbeitung.
Vorgehen im konkreten Fall
Für eine belastbare Einschätzung sind Unterlagen und Ziele direkt mit dem ausgewählten Partner abzustimmen.
Rechtsberatung und Vertretung setzen die gesonderte Beauftragung eines unabhängigen Partners voraus.
Prüfung und weiteres Vorgehen
Die rechtliche Einordnung erfolgt erst nach eigener Prüfung und Mandatsannahme durch den ausgewählten Partner.
Schenkungsteuer und Betriebsvermögen
Ein Mandat entsteht erst durch eine gesonderte Vereinbarung mit einem zugelassenen unabhängigen Partner.
Welche Schritte sinnvoll sind, hängt von Sachverhalt, Fristen und dem Ergebnis der individuellen Prüfung ab.
Die rechtliche Einordnung erfolgt erst nach eigener Prüfung und Mandatsannahme durch den ausgewählten Partner.
