Kontaktweg wählenVermittlungs- und Koordinationsplattform
SSchwarz-Stein LawPartnernetzwerkBeratungstermin anfragen
Schwarz-Stein Law · unabhängiges Partnernetzwerk

Erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen in Deutschland

Orientierung zum Thema, typische nächste Schritte und ein direkter Weg zur Anfrage. Die rechtliche Prüfung und Mandatsannahme erfolgen ausschließlich durch den jeweiligen unabhängigen Partner.

Klare ZuordnungUnabhängige PartnerKeine Mandatsannahme durch die Plattform
Zum Inhalt springen

Erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen in Deutschland

Erfahren Sie alles über erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen und deren Regulierung in Deutschland für eine sichere Compliance.

Erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen

Bei erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen handelt es sich um Finanzdienstleistungen, die einer behördlichen Genehmigung unterliegen. Gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) in § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 bis 12, Satz 3 und 4 fallen hierunter verschiedene Tätigkeiten wie Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung und Anlageverwaltung, um nur einige zu nennen. Diese Tätigkeiten erfordern eine Lizenzierung und Regulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Rechtliche Bearbeitung im Einzelfall

Die Regulierung und Lizenzierung von erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen dient der Sicherstellung der Integrität und Stabilität des Finanzmarkts. Durch das Genehmigungsverfahren und die Aufsicht der BaFin wird sichergestellt, dass Finanzdienstleistungsunternehmen die erforderlichen Standards erfüllen und die Interessen der Anleger schützen.

Prüfung und weiteres Vorgehen

Anwaltliche Leistungen rund um erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen

Vorgehen im konkreten Fall

Anwaltliche Beratung bei der Erlangung der BaFin-Erlaubnis

Individuell zu klärende Leistungen

Anwaltliche Beratung im Bereich der Compliance für Finanzdienstleistungsunternehmen

Prüfung und weiteres Vorgehen

Vorgehen im konkreten Fall

Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzdienstleistungen

Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem kaufmännischen Umfang Finanzdienstleistungen erbringen. Sie unterliegen den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. Als professionelle Anbieter von Finanzdienstleistungen erbringen diese Institute eine Vielzahl von Dienstleistungen, die sowohl Bereich der Bankgeschäfte als auch im Wertpapierbereich liegen.

  • Bankgeschäfte: Finanzdienstleistungsinstitute bieten Bankdienstleistungen wie Kreditvergabe, Zahlungsverkehr und Einlagengeschäft an.
  • Wertpapierdienstleistungen: Zusätzlich zu den Bankgeschäften erbringen sie auch Wertpapierdienstleistungen wie Anlagevermittlung, Anlageberatung, Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung und Anlageverwaltung.

Als Teil der regulierten Finanzbranche müssen Finanzdienstleistungsinstitute die geltenden Vorschriften und Regularien gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) einhalten. Dieses Gesetz regelt die Tätigkeiten der Finanzdienstleistungsinstitute und schützt gleichzeitig die Interessen der Kunden und Anleger. Um diese Dienstleistungen erbringen zu dürfen, müssen die Institute die erforderlichen Erlaubnisse von der BaFin erhalten.

Die Finanzdienstleistungsinstitute spielen eine wesentliche Rolle in der deutschen Finanzwirtschaft, indem sie den Bürgern und Unternehmen erstklassige Finanzdienstleistungen anbieten und die Stabilität und Integrität des Finanzmarkts gewährleisten.

Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG)

Die Anlagevermittlung ist eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung gemäß § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG. Dabei handelt es sich um die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Anlagevermittler führen Aufträge von Anlegern aus und vermitteln den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten. Dabei müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf die Auftragsausführungspflicht und die Berücksichtigung der Interessen des Anlegers.

Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1a KWG)

Die Anlageberatung ist eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung gemäß § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1a KWG. Bei der Anlageberatung gibt ein Finanzdienstleister persönliche Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen. Dabei wird die persönliche Situation und die Anlagestrategie des Anlegers berücksichtigt. Die Anlageberatung umfasst eine Risikoanalyse und eine Empfehlung zur Anlagestrategie, die den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Anlegers entspricht.

Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 2 KWG)

Welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab und wird vom jeweiligen unabhängigen Partner nach Mandatsannahme geprüft.

Die rechtliche Einordnung erfolgt erst nach eigener Prüfung und Mandatsannahme durch den ausgewählten Partner.

Die Plattform übernimmt die organisatorische Zuordnung. Der ausgewählte Partner entscheidet eigenständig über Prüfung und Mandatsannahme.

Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 3 KWG)

Eine individuelle rechtliche Einordnung erfolgt ausschließlich durch einen unabhängigen, zugelassenen Partner.

Der ausgewählte Partner prüft den Sachverhalt eigenständig und entscheidet über die Mandatsannahme.

Rechtsberatung und Vertretung setzen die gesonderte Beauftragung eines unabhängigen Partners voraus.

Konkrete Handlungsoptionen werden nach Prüfung des Einzelfalls mit dem ausgewählten Partner geklärt.

Eine individuelle rechtliche Einordnung setzt die Prüfung durch einen unabhängigen, zugelassenen Partner voraus.

Anlageverwaltung (§ 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 11 KWG)

Die Anlageverwaltung ist eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung gemäß § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 11 KWG. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten außerhalb der Verwaltung eines Investmentvermögens für eine Gemeinschaft von Anlegern, die natürliche Personen sind. Anlageverwalter treffen Investmententscheidungen im Namen der Anleger und verwalten deren Vermögen. Dabei müssen sie eine passende Investmentstrategie entwickeln und die Anlageziele der Anleger berücksichtigen.

Die BaFin-Erlaubnis

Die BaFin-Erlaubnis, auch bekannt als behördliche Genehmigung, wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt. Diese Erlaubnis ist erforderlich, um erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen ausüben zu können. Der Erlaubniserteilungsprozess beginnt mit der Einreichung eines Antrags, der anschließend von der BaFin geprüft wird.

Um die BaFin-Erlaubnis zu erhalten, müssen Finanzdienstleister bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung von Compliance-Anforderungen sowie die Erfüllung der geltenden Regulierung. Die BaFin prüft den Antrag sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

Nach der Erlaubniserteilung unterliegen die Finanzdienstleister der Aufsicht der BaFin. Dies bedeutet, dass sie weiterhin die Compliance-Anforderungen einhalten müssen, um den reibungslosen Betrieb ihrer Geschäftstätigkeiten sicherzustellen. Die BaFin spielt eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Finanzmärkte und schützt sowohl die Interessen der Verbraucher als auch die Integrität des Finanzsystems in Deutschland.

Persönlicher nächster Schritt

Anliegen einordnen lassen

Beschreiben Sie kurz Thema, Region, Beteiligte und bestehende Fristen. Wir koordinieren die Anfrage und vermitteln – sofern passend – einen unabhängigen Partner. Das Absenden begründet noch kein Mandat.

Beratungstermin anfragenKontaktweg wählen
Kontaktweg wählenBeratungstermin anfragen