Unternehmensnachfolge durch Schenkung
Die lebzeitige Schenkung eines Unternehmens an Familienangehörige ist in vielen Fällen die sinnvollste Form der Unternehmensnachfolge. Dadurch lassen sich Erbstreitigkeiten und Steuern vermeiden und die Zukunft des Unternehmens langfristig sichern. Unser Kanzleiname ist Schwarz Steinlaw und wir bieten umfassende anwaltliche Leistungen rund um die Schenkung von GmbH-Anteilen sowie die Planung und Absicherung der Unternehmensnachfolge durch Schenkung. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Nachfolgekonzepts, der Gestaltung und Prüfung von Schenkungs- und Übergabeverträgen sowie der Absicherung der Versorgung des Schenkers und seiner Angehörigen. Zudem beraten wir bei der Schenkung von GmbH-Anteilen unter Nießbrauchsvorbehalt und den damit verbundenen strategischen Fragen. Rückforderungsrechte und Widerrufsmöglichkeiten sowie die Schenkungsteuer und das Betriebsvermögen sind weitere wichtige Aspekte, die es bei der Unternehmensnachfolge durch Schenkung zu beachten gilt.
Unsere Kanzlei Schwarz Steinlaw bietet umfassende anwaltliche Leistungen rund um die Schenkung von GmbH-Anteilen. Wir sind Spezialisten auf diesem Gebiet und unterstützen unsere Mandanten bei allen rechtlichen Aspekten der Unternehmensnachfolge durch Schenkung.
Erarbeitung eines steuerlich und pflichtteilsrechtlich effizienten Unternehmensnachfolgekonzeptes
Wir erarbeiten für unsere Mandanten ein maßgeschneidertes Unternehmensnachfolgekonzept, das sowohl steuerlich als auch pflichtteilsrechtlich effizient ist. Dabei berücksichtigen wir die individuellen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen des Unternehmens und sorgen für eine rechtssichere Übertragung der GmbH-Anteile.
Gestaltung und Prüfung von Schenkungen und Übergabeverträgen
Unsere erfahrenen Anwälte kümmern sich um die Gestaltung und Prüfung von Schenkungs- und Übergabeverträgen. Wir stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und die Übertragung der GmbH-Anteile ohne Probleme erfolgen kann.
Gestaltung von Nießbrauchvorbehalten und Versorgungsleistungen zur Absicherung des Unternehmers
Wir helfen unseren Mandanten bei der Gestaltung von Nießbrauchvorbehalten und Versorgungsleistungen, um die Versorgung des Schenkers und seiner Angehörigen langfristig abzusichern. Dabei achten wir darauf, dass die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden und eine nachhaltige Lösung gefunden wird.
Unser Ziel ist es, unseren Mandanten dabei zu helfen, ihre Unternehmensnachfolge durch Schenkung optimal zu gestalten und mögliche Risiken zu minimieren. Mit unserer umfassenden Expertise und langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Strategische Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung einer GmbH
Bei der Übertragung einer GmbH im Rahmen der Unternehmensnachfolge gibt es strategische Fragen und Aspekte, die beachtet werden müssen. Unser Kanzlei Schwarz Steinlaw unterstützt unsere Mandanten bei der Rückabwicklung von Schenkungen über gesetzliche Widerrufsrechte oder vertragliche Rücktrittsrechte, falls dies erforderlich ist.
Zudem beraten wir zu Familienunternehmen und Familiengesellschaften als mögliche Lösung zur strukturierten Unternehmensnachfolge. Wir unterstützen unsere Mandanten auch dabei, den Zugriff von Schwiegerkindern, Gläubigern und Pflichtteilsberechtigten auf das Unternehmen zu verhindern und den Vermögensschutz zu gewährleisten.
Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Verfügung, um eine rechtlich und strategisch fundierte Übertragung der GmbH zu ermöglichen.
Bei der Unternehmensnachfolge durch Schenkung ist es von großer Bedeutung, die Versorgung des abgebenden Unternehmers und seiner Angehörigen zu sichern. Unsere Kanzlei Schwarz Steinlaw unterstützt unsere Mandanten dabei, maßgeschneiderte Lösungen für die Versorgung nach der Übergabe des Unternehmens zu entwickeln.
In enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten prüfen wir verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, um die Versorgung finanziell abzusichern. Wir analysieren die individuellen Rahmenbedingungen und berücksichtigen dabei auch die Versorgungssicherheit und den Schutz des Vermögens vor Zugriffen Dritter.
Unsere erfahrenen Anwälte und Steuerberater stehen Ihnen zur Seite und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine umfassende und nachhaltige Absicherung der Versorgung. Gemeinsam schaffen wir eine solide finanzielle Grundlage für den abgebenden Unternehmer und seine Angehörigen, um ihre Zukunft nach der Unternehmensübergabe abzusichern und ihren Lebensstandard zu erhalten.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise in der Unternehmensnachfolgeplanung. Wir unterstützen Sie dabei, die Versorgung sowohl kurz- als auch langfristig zu sichern und den Schutz des Vermögens zu gewährleisten.
Eine besondere Form der Schenkung von GmbH-Anteilen ist die Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt. Hierbei bieten wir in unserer Kanzlei Schwarz Steinlaw umfassende Beratung zur Gestaltung des Nießbrauchs am Unternehmen sowie zur steuereffizienten Übertragung des Unternehmens gegen Versorgungsleistungen an.
Unsere erfahrenen Anwälte und Steuerberater stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite und unterstützen Sie dabei, den Nießbrauchsvorbehalt individuell und rechtssicher zu gestalten. Dabei berücksichtigen wir auch die steuerlichen Aspekte, die bei der Unternehmensnachfolge durch Schenkung eine Rolle spielen.
Die Übertragung von GmbH-Anteilen unter Nießbrauchsvorbehalt bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere wenn es darum geht, die Versorgung des Schenkers und seiner Angehörigen langfristig abzusichern. Durch die Kombination von Unternehmensübertragung und Versorgungsleistungen schaffen wir eine maßgeschneiderte Lösung, die sowohl steuerlich effizient als auch rechtlich fundiert ist.
Ob es um die Strukturierung des Nießbrauchs am Unternehmen, die Berechnung der Versorgungsleistungen oder die steueroptimale Gestaltung der Versorgungsvereinbarungen geht – wir begleiten Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Unternehmensnachfolge durch Schenkung von GmbH-Anteilen unter Nießbrauchsvorbehalt.
Bei der Unternehmensnachfolge durch Schenkung können Rückforderungsrechte und Widerrufsmöglichkeiten relevant sein. Unsere Kanzlei Schwarz Steinlaw unterstützt unsere Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung vertraglicher Rückforderungsansprüche und der Berücksichtigung gesetzlicher Widerrufsrechte. Wir empfehlen die Sicherung der Rückforderung durch eine aufschiebend bedingte Rückübertragung der Anteile, um den abgebenden Unternehmer vollständige Kontrolle zu ermöglichen. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen mit ihrem Fachwissen zur Verfügung, um eine rechtliche Absicherung bei Rückforderungsrechten und Widerrufsmöglichkeiten zu gewährleisten.
Schenkungsteuer und Betriebsvermögen
Die Schenkungsteuer spielt eine bedeutende Rolle bei der Unternehmensnachfolge durch Schenkung. Bei Schwarz Steinlaw unterstützen wir unsere Mandanten dabei, Schenkungsteuer zu sparen, indem wir individuelle Freibeträge und Vergünstigungen prüfen und in die Planung einbeziehen. Unsere erfahrenen Anwälte und Steuerberater begleiten Sie bei allen Fragen rund um die Schenkungsteuer und das Betriebsvermögen im Rahmen der Schenkung.
Es ist möglich, das Betriebsvermögen unentgeltlich zu übertragen, um die Schenkungsteuer zu minimieren. Durch die Nutzung von Steuerfreibeträgen und Vergünstigungen können Belastungen reduziert werden. Bei Schwarz Steinlaw unterstützen wir unsere Mandanten dabei, die passenden Freibeträge zu ermitteln und die Schenkung so steuereffizient wie möglich zu gestalten.
Ein weiterer Aspekt, den wir bei Schwarz Steinlaw berücksichtigen, ist die Prüfung und Gestaltung von Betriebsaufspaltungen. Durch eine sorgfältige Planung und Umstrukturierung können steuereffiziente Übertragungen des Betriebsvermögens ermöglicht werden. Unsere Anwälte und Steuerberater stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite und begleiten Sie bei der Gestaltung einer auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Lösung.